Auf nach Karlsruhe!

Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht

Am Mittwoch, den 21, Juni 2017, um 11:30 Uhr, übergeben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Prostitutionskunden dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von RA Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“.

„Beschwerdeführer“ sind – nach bisherigem Stand – 9 Sexarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen im ganzen Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- wie Kleinbetriebe aus West- und Ostdeutschland) sowie drei Prostitutionskunden.

Die von Doña Carmen e.V. auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutions-gewerbe, Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhält-nismäßigen, d.h. rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden.

Ab dem 1. Juli 2017 gilt: Keine Pommesbude wird hierzulande so engmaschig kontrolliert und überwacht wie Prostitutions-Etablis-sements und die in diesem Gewerbe tätigen Sexarbeiter/innen!

Die mit dem Gesetz ins Werk gesetzte Entrechtung von Sexarbeiter/innen unterwirft sie in stigmatisierender Absicht dem absurden Generalverdacht, sie seien unfähig, selbstbestimmt zu handeln. Die grundgesetzlich garantierte Würde der Betroffenen bleibt auf der Strecke. Demütigende staatliche „Schutz“-Maßnahmen ermöglichen fortan eine „Politik der 5 Z“ gegenüber Sexarbeiter/innen:

Zwangsberatung  – als fortan ständig wiederholte institutionalisierte  Ausforschung der Betroffenen

Zwangsregistrierung – als staatliche Erfassung der Angehörigen einer rechtlich diskriminierten Berufsgruppe

Zwangsstigmatisierung – durch ständige  Mitführpflicht eines Hurenpasses mit Lichtbild

Zwangsouting  – durch ein bundesweites Netz „zuständiger Behörden“, die sich als Datenschleuder betätigen

Zwangskondomisierung – als übergriffige staatliche Kontrolle von  Sexualität und Intimsphäre erwachsener  Menschen

Gegen dieses Gesetz und die mit ihm verbundene systematische Einschränkung von Grundrechten richtet sich die Verfassungsbeschwerde und richtet sich unser Zorn.

Zusammen mit RA Meinhard Starostik, Unterzeichner/innen der Klage und Mitstreiter/innen werden wir am Mittwoch, den 21. Juni 2017, um 11 Uhr 30, in Karlsruhe vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts unsere Verfassungsbeschwerde einreichen und dies mit einem „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ verbinden.

Doña Carmen e.V. ruft die von diesem Gesetz Betroffenen sowie alle, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, dazu auf, aus diesem Anlass öffentlich ein Zeichen zu setzen. Es geht uns um

Rechte für Sexarbeiter/innen statt Zwang, Kontrolle und Entmündigung!

► Gleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes statt diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung!

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland streiten Sexarbeiter/innen für ihre Rechte vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht.

Ein guter Grund, nach Karlsruhe zu kommen und Sexarbeiter/innen im Kampf um ihre Rechte zu unterstützen!

Treffpunkt:
Mittwoch, 21. Juni 2017, 11:30 Uhr
beim Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe – am Briefkasten!

Wer noch genauere Infos wünscht, möge sich bitte an Doña Carmen e.V. wenden: Tel. 069 – 7675 2880 bzw. donacarmen@t-online.de.