„2. Frankfurter Prostitutionstage“ – eine kurze Zusammenfassung

Vom 22. bis 24. November 2013 fanden in Frankfurt die von Doña Carmen e.V. ausgerichteten 2. Frankfurter Prostitutionstage statt. An den diesjährigen Prostitutionstagen nahmen über 100 Gäste teil. Gegenüber dem Vorjahr hatte sich die Zahl der Anmeldungen mehr als verdoppelt, was auf ein reges Interesse an den Themen der Tagung schließen lässt.

Unter den Gästen waren erneut aktive Sexarbeiter/innen, aber auch Betreiber/innen von Prostitutionsetablissements und Escortservices, Wissenschaftler/innen, Rechtsanwälte, engagierte Aktivisten/innen und interessierte Zeitgenossen. Vor dem Hintergrund informativer Inputs ergaben sich zahlreiche Gelegenheiten zu sachlich-konstruktiver Diskussion. Moderiert wurden die Debatten in bewährter Weise wie auch im Vorjahr von Jenny Künkel, Prof. Dr. Ellen Bareis und Klaus Walter. Bei allen Unterschieden in den Sichtweisen auf Prostitution zeichneten sich die diesjährigen Prostitutionstage – wie auch die Tagung im Vorjahr – durch eine parteilich-solidarische Haltung gegenüber den Sexarbeiter/innen aus. Sie war damit ein wohltuendes Kontrastprogramm zum prostitutionsfeindlichen Klima durch die Festlegungen der im Entstehen begriffenen großen Koalition  von CDU/SPD mit ihren Plänen zu Konzessionierung, Freierbestrafung und Strafrechtsverschärfung sowie zu der von Alice Schwarzer losgetretenen Hetzkampagne gegen Prostitution.

Dass die Debatten auf den 2. Frankfurter Prostitutionstagen in die aktuelle gesellschaftspolitische Gesamtsituation eingebunden waren, erwies gleich die erste Stellungnahme von RA Thomas Kieseritzky (Frankfurt). Er berichtete darüber, dass der von Doña Carmen beantragte Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Alice Schwarzers Publikation zu Prostitution vom Frankfurter Landgericht abgeschmettert worden sei. Das Gericht befand, dass Schwarzer trotz nachweislich festgestellter Unwahrheiten weiterhin berechtigt sei, in der ersten Auflage diese Unwahrheiten weiter zu verbreiten. Erst in der zweiten Auflage müsse sie die Verbreitung der gerichtlich festgestellten Unwahrheiten unterlassen.

Die Tagungsteilnehmer ließen sich durch dieses wenig erfreuliche Tendenz-Urteil des Frankfurter Landgerichts allerdings nicht das Interesse an der inhaltlichen Auseinandersetzung nehmen.

1. Tag

Den ersten Tag eröffnete die Sexarbeiterin Fraences (Frankfurt/Main). In ihrem Beitrag setze sie sich mit der bevorstehenden gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution auseinander  und erläuterte anhand der bereits vorliegenden Papiere bzw. Gesetzentwürfe, was konkret auf die Sexarbeiter/Innen zukommt, wenn die Konzessionierung von Prostitutionsstätten in die Tat umgesetzt würde. Fraences lehnte die Konzessionierung von Prostitutionsstätten ab, da sie nicht zu besseren und sicheren Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinnen, sondern nur zu ihrer lückenlosen Kontrolle führen werde. Dabei warnte sie vor einem Arrangement mit der Politik der Konzessionierung: „So wenig es in bisschen schwanger gibt, so wenig gibt es ein bisschen Konzessionierung, wo die Überwacher und die Kontrollierten gleichermaßen profitierten.“

RA Till Günther (Pfinztal) griff die Forderung von Fraences auf, die Politik müsse auf gleicher Augenhöhe mit den Sexarbeiterinnen verhandeln. In seinem Beitrag wies er darauf hin, dass man nach dem Scheitern des CDU-Gesetzentwurfs sowie des Grünen-Änderungsantrags gesetzestechnisch momentan bei Null stehe und jetzt der Zeitpunkt sei, neue Forderungen zu erheben. Trotz seiner Kritik am CDU-Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Grünen, die „keine Freunde der Prostitution“ seien, brach RA Günther eine Lanze für das Gewerberecht und brachte die Möglichkeit einer Regelung jenseits von Konzessionierung und Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung ins Spiel. Nachdem man sich 12 Jahre lang nicht wirklich Gedanken gemacht habe, betrete man nun „echtes Neuland“. Dabei müsse man den Besonderheiten der Prostitution Rechnung tragen. Auch die Frage der Freiberuflichkeit sei zu erwägen. Die logische Folge der Annahmen von Freiberuflichkeit sei die Einrichtung von Sexarbeitskammern, die dem Leitgedanken der Selbstverwaltung entsprechen. Doch auch verkammerte Berufe – so die Diskussion – seien nicht automatisch ein „gelobtes Land“, da auch sie einschränkende Regelungen mit sich brächten. Entscheidend, so Günther, sei aber der immer noch fehlende „gesellschaftliche Konsens“ in Sachen Prostitution.

Im anschließenden Beitrag von Dr. Sabine Schiffer, Leiterin des Instituts für Medienverantwortung (Erlangen), wurde anhand der Berichterstattung zur Schließung des Dortmunder Straßenstrichs dargelegt, wie Medien die Sichtweise auf Prostitution und Sexarbeiterinnen konstruieren. Es handele sich nicht um ein Komplott, so Schiffer, sondern um eine interessierte Konstruktion, für die einige Journalisten keine Mühe scheuen würden, Sexarbeiterinnen gezielt aus einer problematischen Perspektive heraus darzustellen. Dr. Sabine Schiffer verwies auf Parallelen zur Herausbildung von Klischees und verfestigten Vorurteilen, wie sie seit Jahren im Migrations-Diskurs zu beobachten seien. Die Referentin problematisierte den Interesse geleiteten Umgang von Medien mit Minderheiten und gab in der anschließenden Diskussion Anregungen für einen selbstbewussteren und zielorientierten Umgang von Sexarbeiterinnen mit Medien.

2. Tag

Zu Beginn des zweiten Tages nahm Prof. Sabine Gless, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Basel, die Anwesenden mit auf eine Zeitreise. Ausgehend vom Beginn der Konzessionierung von Prostitution in Deutschland (1794 in Preußen), zeigte Gless – anknüpfend an Sabine Schiffer – auf, dass Prostituierte schon immer eine „markierte Gruppe“ gewesen seien. Sie seien immer eine „Institution“ gewesen, nicht obwohl, sondern weil Prostitution nie als Beruf anerkannt worden sei. Obwohl die konzessionierten Huren eine Ausnahme von Strafrecht waren, besaßen sie doch nie bürgerliche Rechte und wurden  insbesondere am Ende des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund eines sich immer stärker herausbildenden bürgerlichen Frauenbilds als „Kontrollmädchen“ wieder zurück ins Strafrecht verwiesen. Der Abolitionismus einer Bertha Pappenheim sei gleichsam eine Art Vorläufer der Ansichten von Alice Schwarzer, sofern sie seinerzeit den Prostituierten die Befähigung zu freien Beschlüssen absprach und erstmals die Opferperspektive in den Vordergrund rückte. Eine Wende brachte erst die Mobilisierung der Unterschichten nach dem 1. Weltkrieg, die 1927 in eine gesundheitliche Reglementierung mündete. Sie brachte für die Frauen mehr Schutz und Rechtssicherheit, nicht aber einen Verzicht auf strafrechtliche Reglementierung.

Im Anschluss an Sabine Gless befasste sich Prof. Rebecca Pates (Universität Leipzig) ausgehend von der Frage „Warum nehmen sich Leute das Recht, sich ins Privatleben anderer Menschen einzumischen?“ mit den unterschiedlich ausgeprägten Sichtweisen von Gewerbeämtern, Polizei, Juristen und Sozialwissenschaftlern auf die gegenwärtig im Mittelpunkt stehende Frage einer gewerberechtlichen Konzessionierung von Prostitution.

Während die Perspektive der Gewerbeämter die angebliche Kriminogenität der Prostitution fokussiert und sie sich daher für unzuständig erklären, würden die Polizeiapparate unter der Leitlinien der „Transparenz“ Zuständigkeiten beanspruchen. Das „Dortmunder Modell“ habe aber gezeigt, dass es hier – auch unter dem Ausnutzung von Denunziation – um einen stärkeren Informationsfluss in Richtung Polizei gehe, um das Gewerbe besser kontrollieren und die Spreu vom Weizen trennen zu können. Eine Konzessionierung samt Zuverlässigkeitsprüfungen und Auflagen sei eine sehr schwere Hürde für das Prostitutionsgewerbe und ein Indiz dafür, dass man die Zahl de Bordelle stark zurückfahren wolle.
In den Sozialwissenschaften beobachtet Rebecca Pates insbesondere bei den „feministischen Moralunternehmerinnen“ eine zunehmende Moralisierung der Debatte, die eine Ausgrenzung von Migrantinnen sowie einen international wirkenden Trend zur Unsichtbarmachung von Prostitution befördere. „Menschenhandel“ sei gegenwärtig ein geradezu „popkulturelles Phänomen“. Insbesondere die Kombination von Prostitution und Menschenhandel mache Sex wieder moralisierbar und sei ein Indiz dafür, dass gesellschaftlich erreichte Liberalität wieder rückgängig gemacht werden solle. Dies sei in der gesamten europäischen Debatte zu verzeichnen, die Pates als gefährlich einstufte und wogegen man massiv aktiv werden müsse.
Insbesondere mit dem „Schwedischen Modell“ würden die moralischen Unternehmerinnen die Diskussion kapern und Aufreger-Debatten führen. Rebecca Pates stelle diese Entwicklung in den Zusammenhang einer verstärkten Neo-Liberalisierung von Ökonomie und Politik im gegenwärtigen Europa und verwies als Alternative auf die aktuelle Gesetzgebung in Neuseeland, die allerdings noch evaluiert werde.

Dr. Kay-Uwe Rhein, Stadtrechtsdirektor in Mönchengladbach, setzte am Nachmittag des zweiten Tages die Debatte über die Perspektiven der Verrechtlichung von Prostitution fort. Er beleuchtete die aktuelle baurechtliche Einordnung von Prostitution und verwies dabei insbesondere auf den Münchner Kommentar zum BGB von Armbrüster (2012) sowie auf die die jüngste Berliner Laufhaus-Entscheidung vom 12.09.2013.

Dr. Kay-Uwe Rhein betonte, dass er nicht in seiner Funktion als städtischer Beamter, sondern als Privatperson, die sich mit der in Frage stehende Rechtsmaterie wissenschaftlich befasst, zu den Zuhörer/innen spreche. Die praktische Aspekte seiner Anmerkungen führten zu interessierten Rückfragen der anwesenden Sexarbeiter/innen und zeigten, dass der Teufel – wie so häufig  – immer auch im Detail stecken kann.

Dr. Ina Hunecke, Strafrechtswissenschaftlerin (Kiel), lenkte die Aufmerksamkeit und die Debatte wieder zurück auf die aktuelle Auseinandersetzung um den von Alice Schwarzer initiierten Appell gegen Prostitution. Sie nahm in ihrem Vortrag über „Schlagzeilenjournalismus“ die aktuelle Auseinandersetzung zum Anlass, um die Frage zu beantworten, wie man durch Skandalisierung Mehrheitsmeinungen schafft. Dr. Ina Hunecke erläuterte die einschlägige Techniken in der Berichterstattung von Medien und forderte, den Spieß umzudrehen und die Medien zu kapern. Schweigen, so Ina Hunecke, sei gegenwärtig der falsche Weg. Sie ermutigte die Sexarbeiterinnen zu einer offensiven Medienarbeit. Dabei ginge es darum, sich nicht wieder in die Schmuddelecke drängen zu lassen, sondern die gegenwärtig stark unter Beschuss stehende Legalität von Prostitution zu behaupten.

Für den leider erkrankten Referenten Prof. Dr. Volkmar Sigusch (Frankfurt/Main), der an dieser Stelle hätte übernehmen sollen, sprachen zum Schluss des zweiten Tages der Bremer Betreiber Klaus Fricke und nach ihm Christian Knappik vom Sexworker-Forum Wien.

Als Betreiber eines kleineren Bremer Etablissements, in dem vor allem rumänische Frauen arbeiteten, ermöglichte Klaus Fricke einen erhellenden Einblick in die Praxis des Umgangs mit dem Prostitutionsgewerbes im Bundesland Bremen. Bremen verfüge zwar über einen Entwurf zu einem eigenständigen Prostitutionsstättengesetz. Dieser Gesetzentwurf sei in den Gremien der Bremer Bürgerschaft jedoch noch nie politisch diskutiert worden. Gleichwohl habe man ihn dazu benutzt, die Entscheidungen des Bundesrats in vergangenen Sommer zu beeinflussen. Die reale Situation der Prostituierten in Bremen sei durch Anwohnerproteste gegen Straßenprostitution und die ständige Schließung von Wohnungsbordellen über das Baurecht geprägt. Gleichzeitig verängstigt die Polizei Frauen in den Etablissements durch permanente Kontrollen. An einem Beispiel in seinem eigenen Etablissement verdeutlichte Klaus Fricke, dass man derartige Schikanen nicht auf sich beruhen lassen muss. So habe er als Betreiber ein Schreiben an die zuständige Polizeidienststelle gerichtet und um eine Stellungnahme zum Vorgehen von kontrollierenden Polizeibeamten berichtet.

Nicht minder konkret waren die Ausführungen von Christian Knappik (Sexworkerforum Wien). In Wien habe man seit nunmehr zwei Jahren eine Konzessionierung von Prostitutionsstätten. Insofern sei Österreich in dieser Frage weiter als Deutschland. Diesbezüglich rief Christian Knappik den Zuhörer/innen eindringlich zu: „Bitte spart euch das!“. Denn die Praxis der Konzessionierung, von der Knappik detailliert berichten konnte, war ein abschreckendes Beispiel dafür, wie die sichtbare Prostitution durch die Schließung von Etablissements und eine Verlagerung des Straßenstrichs an unwirtlich Hauptverkehrsstraßen am Stadtrand aus der Öffentlichkeit verdrängt werden soll. Christian Knappiks Bericht, dass man in der örtlichen Initiative ‚Rotlicht statt Blaulicht‘ erwäge, den bisher traditionellen Wiener Straßenstrich zum Weltkulturerbe erklären zu lassen, brachte zwar einiges Schmunzeln. Doch blieb das Lachen den meisten Zuhörer/innen angesichts der Verhältnisse in Wien, über die berichtet wurde, im Halse stecken Zu diesen Verhältnissen zählt laut Christian Knappik auch, dass Beratungsstellen vor Ort dazu genötigt sind, so genannte „white lists“ bzw. „black lists“ über (nicht) konzessionierte Prostitutionsstätten zu führen. Damit ließen sie sich in die Umsetzung der Konzessionierung einbinden und instrumentalisieren.

3. Tag

Juanita Rosina Henning (Sprecherin Doña Carmen e.V.) ging in ihrem Beitrag davon aus, dass die Lage der Sexarbeiterinnen in Deutschland angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen als ausgesprochen Ernst eingestuft werden müsse. In den Mittelpunkt ihrer Ausführungen stellte sie den Zusammenhang von Menschenhandels-Ideologie und Befürwortung einer Konzessionierung von Prostitutionsstätten. Es sei unzureichend, so Henning, bei der allenthalben eingeforderten Unterscheidung von Sexarbeit und Menschenhandel stehen zu bleiben. Eine Pro-Prostitutions-Argumentation müsse demgegenüber hervorheben, dass Sexarbeit eine soziale Realität, „Menschenhandel“ dagegen eine rechtliche Konstruktion in politischer Absicht, ein politischer Kampfbegriff sei. Beides sei mitnichten eine gleichwertige soziale Realität. „Menschenhandel“ sei auch keine relevante soziale Realität. In der Unterscheidung beider gehe es darum die Interessen zu benennen, die der ständigen Vermischung von Sexarbeit und Menschenhandel zugrunde liegen: das Interesse an Prostitutionsgegnerschaft, das Interesse an Migrationsabwehr sowie das Interesse an einer staatlich kontrollierten Bevölkerungsentwicklung, die mit nicht-reproduktivem Sex auf Kriegsfuß stehe. Gegenüber der aktuellen Anti-Prostitutions-Politik schlug Juanita Henning die Gründung von „Komitees gegen Konzessionierung und Kontrollwahn in der Prostitution“ vor als Keimzellen einer Bürgerrechtsbewegung für das Recht auf Prostitution.

Im Anschluss an Juanita Henning befasste sich Cornelia Schneider von der Hurengewerkschaft STRASS (Straßburg) mit der aktuellen Situation der Sexarbeiter/innen in Frankreich. Sie vertrat die eigentlich als Referentin vorgesehene Vorsitzende von STRASS, Morgane Merteuil (Paris), die jedoch aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen im Zusammenhang der drohenden Freierbestrafung in Paris unabkömmlich war und sich entschuldigen ließ. Cornelia Schneider berichtete davon, dass es seit der Einführung des Straftatbestands der passiven Anwerbung unter Sarkozy zu rund 120.000 Ausweisungen von Prostitutionsmigrantinnen aus Frankreich gekommen sei. Ein 2006 eingesetzter Thinktank bereitete Regulierungen der Prostitution ähnlich wie in Schweden vor. Im Kontext der Einführung einer Freierbestrafung sind gegenwärtig auch Umerziehungs-Schulungen für von der Polizei erwischte Prostitutionskunden vorgesehen, die Cornelia Schneider als „Idiotentests“ bezeichnete. Diese sollen von den einschlägigen NGOs organisiert werden, die als „Rettungsindustrie“ auch für eine „Resozialisierung“ bzw. für den Ausstieg von Sexarbeiterinnen zuständig sind. Kundenbestrafung, so Cornelia schneider, sei nichts anderes als Hurenbestrafung. Die aktuelle Politik ziele auf eine kollektive Gehirnwäsche, wonach derjenige, der zu einer Sexarbeiterin gehe, ein Vergewaltiger sei. Derartige Thesen sollen künftig ganz offiziell über schulische Lehrpläne im kollektiven Bewusstsein verankert werden. Sollte Frankreich als erstes nicht-skandinavisches Land eine Freierbstrafung einführen, so sei dies symbolisch katastrophal, beurteile Cornelia Schneider die aktuelle rechtliche Lage.

Als nicht minder katastrophal erweist sich die bereits bestehende Situation der Sexarbeiter/innen in der Schweiz, über die Jacqueline Suter von der Beratungsstelle Xenia (Bern) sprach. Seit 2001 würden die offiziell 20.000 Sexarbeiter/innen in der Schweiz neuen Prostitutionsgesetzen und entsprechenden Verordnungen unterworfen. Bislang gäbe es etwa 7 – 8 unterschiedliche Prostitutionsgesetze in den 26 Schweizer Kantonen. Die Frauen in der Sexarbeit hätten in diesem Zusammenhang viele Pflichten, aber kaum Rechte. Jede EU-Sexarbeiterin im Kanton Bern, über den Suter berichtete, müsse nun eine „Betriebsbewilligung“ beantragen und neben dem Nachweis einer Kranken- und Hinterbliebenenversicherung auch einen handschriftlich verfassten Businessplan bei der Migrationsbehörde einreichen. Handschriftlich deshalb, damit kein Zweifel an der möglichen Unabhängigkeit der betreffenden Frau bestehe.

Nach einer Unmenge bürokratischer Formalitäten schließe sich für die Sexarbeiterinnen ein persönliches Interview bei der Migrationsbehörde an, bei der auch ein Polizeipsychiater zugegen sei. Sexarbeiter/innen müssten dort darlegen, welche Sexpraktiken sie anbieten. Sie müssten zudem erklären, ob ihre Mutter von ihrer Tätigkeit wisse. Und zwecks Überprüfung der Angaben müssten sie auch die Telefonnummer ihrer Mutter angeben. Jeder Adresswechsel der Sexarbeiter/innen reiche aus, um mit dem Procedere einer Betriebsbewilligung wieder von vorne zu beginnen. Das ganze Verfahren der Konzessionierung diene angeblich der Opferidentifizierung im Zusammenhang der Bekämpfung des Menschenhandels.
Jacqueline Suter erklärte, sie könne der Absurdität des gesamten Verfahrens nur noch mit ironischer Distanz begegnen. Die behördliche Vorgehensweise sei schikanös und trage in keiner Weise der Mobilität der Sexarbeiterinnen Rechnung.

Trotz der zum Teil deprimierenden Schilderungen aus den verschiedenen europäischen Ländern kam es zu lebhaften Diskussionen und interessierten Nachfragen seitens der Tagungsteilnehmer/innen. Die 2. Frankfurter Prostitutionstage wurden durchweg als informativ und bereichernd empfunden. Bleibt zu hoffen, dass der Input der Tagung in der alltäglichen Realität hilfreich ist.

Rede von Francisca Funk

Rede von  Juanita Henning

VORSCHLAG2.Frankfurter ProstitutionsTage