Das Bundesinnenministerium und insbesondere die ihm nachgeordnete „Bundesoberbehörde“ Bundeskriminalamt (BKA) haben seit jeher ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Leitlinien der Prostitutionspolitik in Deutschland geht. Grund dafür ist die tradierte Sichtweise, wonach Prostitution stets mit einem hohen Maß an Kriminalität einhergehe und zumeist in Strukturen der ‚organisierten Kriminalität‘ eingebunden sei. Doch die Zweifel an dieser Sichtweise mehren sich. Wie sind prostitutionspolitische Interventionen der oberen Polizeibehörden, insbesondere des BKA, vor diesem Hintergrund zu bewerten? Und wie positioniert man sich zum ‚Nordischen Modell‘ der Kriminalisierung von Prostitutionskunden?
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