Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen
Mit der Entscheidung vom 5. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg es abgelehnt, sich mit der dort anhängigen Klage gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (Application no. 8557/19) zu befassen.
Die Entscheidung hat der französische Richter André Potocki allein getroffen. Andere Richter waren nicht involviert. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Begründung für die Weigerung „Prostituiertenschutzgesetz: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verweigert Befassung mit Klage gegen Deutschland“ weiterlesen