Weg mit den diskriminierenden „2G“- und „2G+“-Vorgaben im Prostitutionsgewerbe! Ungeimpfte nicht wie Aussätzige behandeln!
Dreizehn Bundesländer, die zusammen 90 % aller Prostitutions-Etablissements und 96 % aller hierzulande tätigen Sexarbeiter*innen umfassen, unterliegen mittlerweile den „2G“- bzw. „2G+“-Vorgaben durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer. An deren Erfüllung ist fortan die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen gekoppelt. Das „2G“- bzw. „2G+“-Regime kommt im Bereich Prostitution einem De-facto-Lockdown gleich. Denn er schließt rund 13 Millionen Nicht-Geimpfte von der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen aus. Die in sechs Bundesländern praktizierte, schärfere „2G+“-Variante vergrault weitere Kunden. „Pressemitteilung“ weiterlesen