von Doña Carmen e.V. – Stand November 2017
§ 10 ProstSchG normiert eine verpflichtende, regelmäßig zu wiederholende ‚gesundheitliche Beratung‘ als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Prostitution. Im Unterschied zu regierungsamtlichen Verlautbarungen, die in diesem Zusammenhang von einer „Verbesserung“ des Gesundheitsschutzes sprechen, halten wir die medizinische Zwangsberatung für nicht notwendig, nicht angemessen und nicht geeignet. Es gibt gute Gründe für ihre Ablehnung und klare Alternativen „12 Gründe gegen eine gesundheitliche Zwangsberatung bei Sexarbeit“ weiterlesen