„Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektieren – Weg mit dem ProstSchG!“

Am 7. März 2018, dem Vortag des Internationalen Frauentags, beteiligte sich Dona Carmen e.V. in Marburg an der Demonstration unter dem Motto  „MY BODY MY CHOICE – OUR* RIOTS OUR* VOICE”.
Über 200 Teilnehmer/innen hörten den Redebeitrag von Dona Carmen:   

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Selbstbestimmung und rechtliche Gleichbehandlung von Frauen, keine Diskriminierung und keine Gewalt – das sind Grundsätze, für die wir am Internationalen Frauentag demonstrieren. Keine Gewalt: auch nicht gegen Frauen in der Prostitution!

Wenn wir diese Grundsätze ernstnehmen, dann sollte sich das auch auf die strukturelle Gewalt gegenüber Frauen beziehen.

Das seit Juli 2017 geltende so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ ist ein solcher Fall von struktureller Gewalt. Es geht dabei nicht um den Schutz von Frauen. Deshalb sagen wir: Dieses Gesetz muss weg!

Was bedeutet das Gesetz für Frauen in der Prostitution? Dazu sechs Punkte:

1.
Das Prostituiertenschutzgesetz nötigt Sexarbeiter/innen, sich einer gesundheitlichen Zwangsberatung zu unterziehen. Die Stadt Marburg, die bei dieser Gelegenheit 15 € von den Frauen kassiert, lässt diese Zwangsberatung in der Schwanallee 23 vom „Sozialpsychiatrischen Dienst“ durchführen, offiziell zuständig für „erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen“! Das ist ohne Zweifel eine stigmatisierende Psychiatrisierung der Sexarbeiter/innen. Eine Schande ist das!

2.
Das Prostituiertenschutzgesetz nötigt Sexarbeiter/innen, sich zwangsregistrieren zu lassen. Hier kassiert die Stadt Marburg noch einmal zwischen 60 € und 80 € bei den Frauen ab.

Durchgeführt wird die Zwangsregistrierung in der Frauenbergstraße 35, beim „Fachdienst 32 – Gefahrenabwehr und Gewerbe“. Nun ist aber Prostitutionsausübung laut Gesetz ausdrücklich nicht als „Gewerbe“ anerkannt. Es scheint also um „Gefahrenabwehr“ zu gehen. In Marburg müssen sich alle Sexarbeiter/innen in einer Abteilung registrieren lassen, die ansonsten für „Schädlingsbefall“ zuständig ist. Was für eine widerwärtige Diskriminierung von Frauen in der Prostitution!

3.
Verbunden mit der Zwangsregistrierung ist Zwangsouting: So müssen die Frauen bei ihrer Anmeldung alle Orte benennen, in denen sie zukünftig zu arbeiten gedenken. Alle diese Orte werden dann vorab von der Anmeldebehörde informiert. Das ist gezieltes Zwangsouting. Das gibt es in keinem anderen Beruf.

4.
Hinzu kommt die Stigmatisierung durch Mitführpflicht eines Hurenpass sowie durch Mitführpflicht der Bescheinigung über die Teilnahme an der Gesundheitsberatung – plus die regulären Personaldokumente. In welchem anderen Beruf gibt es so etwas?

5.
Hinzu kommt ein ausgefeiltes Kontrollregime: Bordellbetreiber werden gesetzlich ermächtigt und gezwungen, die Frauen zu kontrollieren, deren Daten aufzunehmen und sie ggf. der Polizei weiterzuleiten. Und für das Betreten von Prostitutionsstätten braucht man zukünftig keinen Durchsuchungsbefehl mehr. Da kann die Polizei jederzeit hereinspazieren.

Dazu muss man wissen: Eine Prostitutionsstätte liegt bereits dann vor, wenn nur zwei Frauen zusammen in einer Wohnung der Prostitution nachgehen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG ist damit für Sexarbeiter/innen außer Kraft gesetzt. Das Betretungsrecht gilt übrigens auch, wenn der Verdacht besteht, dass eine Frau in ihrer Wohnung allein der Prostitution nachgeht.

6.
Schließlich und als Letztes sorgt ein eigens im ProstSchG verankertes Bußgeld- und Sanktionsregime für saftige Geldstrafen und kann bei mehrmaligem Verstoß für ausländische Frauen die Ausweisung zur Folge haben. Genau das ist beabsichtigt.

Das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist mithin strukturelle Gewalt des Staates gegenüber zumeist migrantischen Frauen. Deswegen sagen wir: Dieses Gesetz muss weg!

Gerade in Marburg mit seiner antifaschistischen Tradition sollte es zu denken geben, dass die aus dem Kaiserreich stammende staatliche Meldepflicht für Prostituierte 1927 abgeschafft, aber 1939 unter den Nazis mit dem „Frick-Heydrich-Erlass“ wieder eingeführt wurde.

Glücklicherweise verschwand diese Regelung mit dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes. 77 Jahre später war sich ausgerechnet die deutsche Sozialdemokratie nicht zu schade, gemeinsam mit der CDU/CSU wieder eine staatliche Meldepflicht für Prostituierte einzuführen. Das ist bemerkenswert! Eine Schande, sich derart unbekümmert in solch eine unselige, reaktionäre Tradition zu stellen.

Die Sexarbeiter/innen hierzulande haben ihre eigene Art des Widerstands gegen das Gesetz: Sie verweigern sich dieser Form staatlicher Zwangsbeglückung. Nur ein geringer Prozentsatz der Frauen unterwirft sich momentan der staatlich verordneten Zwangsregistrierung.

Diese Abstimmung mit den Füßen ist einerseits Widerstand gegen ein Gesetz, das von den Sexarbeiter/innen durchweg abgelehnt wird. Und andererseits Ausdruck einer vor unseren Augen stattfindenden lllegalisierung eines ganzen Berufszweigs.

Diese staatlich betriebene Arbeitsplatz- und Existenzvernichtung geht einher mit dem Abbau von Grundrechten für die Betroffenen. Es betrifft das Grundrecht auf Berufsfreiheit, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie der Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Dagegen hat Dona Carmen eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage nicht nur angenommen, sondern mittlerweile erklärt hat, sie noch in diesem Jahr zu verhandeln.

Vor diesem Hintergrund fordern wir alle Kommunen und auch die politisch Verantwortlichen der Stadt Marburg auf, die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts auszusetzen: Schluss mit der Umsetzung dieses Schandgesetzes!

Abschließend noch ein Gedanke:

Das Prostituiertenschutzgesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist kein Zufall. Schauen wir uns doch mal um: Allenthalben, so auch in Hessen, wird die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen in einem Ausmaß zur Disposition gestellt, wie das vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre.

  • In Gießen verklagen christlich motivierte Abtreibungsgegner eine Frauenärztin, weil sie darüber informiert hat, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
  • In Frankfurt marschieren evangelikale Prostitutionsgegner durch die Innenstadt, um gegen Prostitution Front zu machen.
  • Gegenwärtig wird die ‚pro familia‘-Geschäftsstelle in Frankfurt von Mahnwachen christlicher Abtreibungsgegner belagert.
  • In Wiesbaden demonstrieren erklärte Gegner der Akzeptanz schwul-lesbischer Lebensweisen mit dem ausdrücklichen Segen des Fuldaer Bischoffs gegen den Sexualkunde-Erlass für hessische Schulen.

 

Und in Marburg? In Marburg wird die Sozialberatung von Prostituierten seit 2007 von einem christlichen Verein durchgeführt, in dessen Vereinssatzung die Menschen als „Ebenbild Gottes“ tituliert werden. Ein Verein, der Sexarbeiter/innen – insbesondere Migrantinnen – ständig und pauschal öffentlich vorwirft: „schlechte Schulbildung“, Unfähigkeit ihr Leben selbst zu organisieren, „mangelnde Professionalität“, „fehlender Selbstschutz“, „zu viele Abtreibungen“, Unfähigkeit, „weder unabhängig, selbständig noch selbstbestimmt tätig“ zu sein etc. (FIM-Mitarbeiterin Encarni Ramirez Vega über Marburger Sexarbeiter/innen auf der Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen am 21.10.2016)

Das ist die pauschale Herabwürdigung von Frauen in der Prostitution – wie sie in der christlichen Tradition gang und gäbe ist.

Im November letzten Jahres erlaubte die Stadt Marburg Prostitutionsgegnern eine Fahnenaktion an öffentlichen Gebäuden, die sich in der „Aktion Rotlichtaus“ zusammengeschlossen haben, einem Bündnis, in dem u.a. die katholische Caritas, die katholische Vereinigung SOLWODI, die katholische Diözese Rottenburg / Stuttgart und der Katholische Deutsche Frauenbund das Sagen haben.

Mit 4.000 € hat die Stadt Marburg zudem eine Plakatkampagne dieser Prostitutionsgegner finanziert, die sich in ihrer Vereinssatzung dem martialischen Ziel einer „Ächtung“ von Prostitution verschrieben haben – wohlgemerkt eines Berufes, der seit 2002 unter den Schutz von Art. 12 GG fällt.

Wenn es um das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung geht, dann sollte man anerkennen, dass Selbstbestimmung immer auch das Recht einschließt, selbst darüber zu entscheiden, wie man seine Sexualität lebt und ob man sexuelle Dienstleistungen anbietet oder nicht. Es muss endlich Schluss damit sein, dass andere stellvertretend für die betroffenen Frauen darüber entscheiden, wie diese ihre sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen haben. In diesem Sinne fordern wir:

Respekt für die Selbstbestimmung von Sexarbeiter/innen!

Weg mit dem Prostituiertenschutzgesetz!

Schluss mit Umsetzung dieses elenden Gesetzes – in Marburg und anderswo!           

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!