Pressemitteilung – Erfolg im Kampf um Gemeinnützigkeit: Doña Carmen e. V. zwingt Finanzbehörde in die Knie

Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat nach zweieinhalb Jahren Kampf endlich seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt.

Das Finanzamt Frankfurt, das dem Verein im September 2015 mit haarsträubenden Argumenten die Gemeinnützigkeit entzog, warf nun das Handtuch.

Im August 2017 hat Doña Carmen die Frankfurter Finanzbehörde zunächst wegen Untätigkeit verklagt, weil man 22 Monate nach dem Einspruch von Doña Carmen gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit nicht willens oder in der Lage war, eine Entscheidung zu treffen. Keine drei Wochen nach der Untätigkeitsklage lag die Einspruchsentscheidung des Finanzamts in Sachen Gemeinnützigkeit am 24.08.2017 endlich auf dem Tisch. Sie bestätigte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen. Die Argumentation der Behörde war derart konstruiert und an den Haaren herbeigezogen, dass Doña Carmen die Frankfurter Behörde erneut vor dem obersten hessischen Finanzgericht verklagte.

Doch das Finanzamt Frankfurt scheut offenbar die Auseinandersetzung vor dem Hessischen Finanzgericht. Noch vor Eröffnung eines Verfahrens vollzog es klammheimlich und ohne Angabe von Gründen eine 180-Grad-Wende und bestätigt mit Schreiben vom 14. Februar 2018 die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V.: „Der Bescheid vom 25.09.2015 wird aufgehoben.“ „Die Änderung erfolgt auf Grund Ihrer Klage vom 21.09.2017“. Offenbar will man – nach dem Debakel im Rechtsstreit mit Attac in Sachen Gemeinnützigkeit – eine weitere gerichtliche Niederlage vermeiden.

Zweieinhalb Jahre durfte Doña Carmen keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden mehr ausstellen. Zweieinhalb Jahre mussten wir mit Verunsicherung im Hinblick auf unsere finanzielle Existenz leben und Nachteile in Kauf nehmen. Von den Kosten für Rechtsbeistand ganz zu schweigen.

Sosehr Doña Carmen den Rückzieher des Frankfurter Finanzamts begrüßt, sosehr bestätigt er den von uns erhobenen Vorwurf, dass politisch motivierte Willkür bei Entscheidungen um Gemeinnützigkeit handlungsleitend ist. Das Eintreten von Doña Carmen für eine „Anerkennung von Prostitution als Beruf“ bewertete das Frankfurter Finanzamt 17 Jahre lang als gemeinnützig. Von September 2015 bis Februar 2018 galt es plötzlich als nicht gemeinnützig. Ab dem 14. Februar 2018 gilt es nun – ohne Angabe von Gründen – erneut als gemeinnützig, obwohl einschlägige Rechtsvorschriften im Wesentlichen gleich geblieben sind.

Niemand wird angesichts dessen ernsthaft behaupten können, dass unter diesen Umständen von Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliches Engagement insbesondere seitens regierungskritischer gemeinnütziger Organisationen die Rede sein kann. Deshalb wird Doña Carmen e. V. sich auch weiterhin im Rahmen des bundesweiten Netzwerks Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ für gesetzliche Klarstellungen durch ein neues Gemeinnützigkeitsrecht einsetzen.

Gleichwohl bleibt als positives Fazit: Die Frankfurter Finanzbehörde ist ein weiteres Mal auf ganzer Linie gescheitert mit ihrem obskuren Ansinnen, gemeinnützigen Organisationen das Recht auf politische Aktivitäten einzuschränken und ihnen einen Maulkorb zu verpassen.

Man orientiert sich dabei an einem vordemokratischen, obrigkeitsstaatlichen, mithin vollkommen anachronistischen Verständnis von gesellschaftlichem Engagement: Gemeinnützige Organisationen sollen nur an einzelnen Missständen mit Hilfe zur Selbsthilfe herumdoktern dürfen. Die Bewertung politischer Verantwortlichkeit, die Kritik an politischen Entscheidungsträgern und ein Aufzeigen von politischen Alternativen hingegen steht ihnen nicht zu und soll politischen Parteien vorbehalten bleiben. Andernfalls droht ihnen der Entzug der Gemeinnützigkeit – so die Argumentationslinie des Frankfurter Finanzamts in Bezug auf das bevorstehende Revisionsverfahren in Sachen Attac vor dem Bundesfinanzgericht. (vgl.

http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Gemeinnutz/downloads/2017_07_06_Finanzamt_Begruendung-Nichtzulassungsbeschwerde_web.pdf)

Der Rückzieher der Frankfurter Finanzbehörde in Sachen Gemeinnützigkeit / Doña Carmen hat eine doppelte bundespolitische Bedeutung:

Er verdeutlicht zum einen, wie sehr die Rechtspositionen der Frankfurter Finanzbehörde auf Sand gebaut sind und wie wenig man der Überzeugungskraft der eigenen Argumentation vertraut. Sonst hätte man vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Doña Carmen nicht gekniffen. Ein ermutigendes Vorzeichen im Hinblick auf das für das Gemeinnützigkeitsrecht bundesweit bedeutsame Revisionsverfahren in Sachen Attac vor dem Münchner Bundesfinanzgericht.

Darüber hinaus ist der Erfolg von Doña Carmen auch ein Erfolg der Bewegung für die Rechte von Sexarbeiter/innen. Denn die Frankfurter Finanzbehörde hat mit ihrer Einspruchsentscheidung gegen Doña Carmen jegliche Kritik an der Politik der Konzessionierung von Prostitutionsstätten, an der Registrierung von Sexarbeiter/innen und am Kondomzwang in der Prostitution für unvereinbar erklärt mit der Anerkennung als gemeinnützige Organisation. Ganz grundsätzlich erklärte man: „Durch den Einsatz für Prostituierte und die Anerkennung der Prostitution als Beruf sowie der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Stellungnahmen, Forderungen, Vorträge und Diskussionen werden nicht die steuerbegünstigten Zwecke „Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege“ und „Förderung der Volks- und Berufsbildung“ verfolgt.“ (Einspruchsentscheidung des Frankfurter Finanzamts in Sachen Doña Carmen vom 24.08.2017)

Hätte sich eine solche Rechtsauffassung durchgesetzt, wäre dies ein massiver Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement mit absehbar negativen Konsequenzen für anerkannt gemeinnützige Fachberatungsstellen für Sexarbeiter/innen, für die Deutschen Aidshilfe etc.

Die Auseinandersetzung von Doña Carmen mit der Frankfurter Finanzbehörde zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von Doña Carmen e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde gegen das repressive Prostituiertenschutzgesetz.

PS.
Doña-Carmen-Klage gegen das Finanzamt Frankfurt und weitere Dokumente zur Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit finden Sie unter: www.donacarmen.de

01 Finanzamt 24.08.2017

02 Klage Dona Carmen 21.09.2017

03 Klagebegründung Dona Carmen 09.10.2017

04 Finanzamt Gemeinnützigkeit 14.02.2018

Zeittafel