Weihnachts-Spende für Verfassungsbeschwerde!

– ‚Nein‘ zum Prostituiertenschutzgesetz! –

In sechs Monaten, am 1. Juli 2017, tritt das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft.

Wer dieses Gesetz gelesen hat, weiß, dass es die betroffenen Sexarbeiter/innen – entgegen den üblichen offiziellen Verlautbarungen – nicht schützt, sondern sie entmündigt, entrechtet und zu Menschen zweiter Klasse degradiert.

Mit dem neuen Gesetz wird das Prostitutionsgewerbe einer sowohl strafrechtlichen als auch gewerberechtlichen Reglementierung unterworfen. Eine derart diskriminierende Sonderbehandlung wird keinem anderen Wirtschaftszweig hierzulande zuteil. Sie steht im Widerspruch zum Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Grundgesetzes.

Es ist dieser Kontext, in dem auch die Grundrechte von Sexarbeiter/innen mit Füßen getreten werden. Zur Disposition gestellt werden

  • Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“)
  • Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“)
  • Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und
  • Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“).

Zahlreiche Verbände und Vereinigungen haben während der parlamentarischen Beratung ihre grundlegenden Bedenken gegen dieses Gesetz öffentlich zum Ausdruck gebracht. Darunter die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Juristinnen-Bund, Amnesty International, die Deutsche STI Gesellschaft, die Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Fachberatungsstellen für Sexarbeiter/innen sowie die Organisationen der Betroffenen selbst.

Mit der Arroganz der Macht hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD jedoch wider alle Vernunft das umstrittene Gesetz beschlossen. Berechtigte Kritik wurde ignoriert und sämtlicher Rat in den Wind geschlagen.

Das lassen wir uns nicht bieten! Doña Carmen e.V. wird dafür Sorge tragen, dass gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Zusammen mit den Betroffenen wollen wir eine entsprechende Klage auf den Weg bringen. Für diese Verfassungsbeschwerde und die notwendigen Aktivitäten einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung dieses Vorhabens sammeln wir Spenden.

Wir bitten Sie / Dich um die finanzielle Unterstützung unserer Kampagne für eine Verfassungsbeschwerde! Jede einzelne Spende zählt!

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, ist mit der Ausarbeitung der Klageschrift beauftragt. Ein ehrenamtlich tätiger Beirat begleitet diesen Prozess und achtet auf die sachgemäße Verwendung der gesammelten Gelder. Ihm gehören neben Sexarbeitern und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements u.a. an: Prof. Dr. Ellen Bareiss von der Universität Mannheim, Prof. Dr. Margarete Tjaden-Steinhauer, emeritierte Professorin der Universität Kassel, padeluun, einer der Vorsitzenden des Datenschutzvereins Digitalcourage, sowie Percy McLean, Rechtsanwalt und seinerzeit Leitender Richter am Verwaltungsgericht Berlin.

Sorgen auch Sie dafür, dass hierzulande nicht – wie zuletzt 1939 – Sexarbeiter/innen wieder registriert und zentral überwacht werden!

Helfen Sie mit, dass soziale Ausgrenzung, Entmündigung und Denunziation nicht wieder – wie in den 50er Jahren – maßgeblich werden für den Umgang mit Sexualität und Prostitution!

Allen Menschen, die bisher schon für die geplante Verfassungsbeschwerde gespendet haben, gilt unser herzlicher Dank. Weiterhin gilt unser Appell:

Lassen Sie die betroffenen Sexarbeiter/innen nicht im Regen stehen! Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde:

Spendenkonto für Verfassungsklage
gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘:

Doña Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC   HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse

Ihr Team von Doña Carmen e.V.