Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ eingerichtet!

Doña Carmen e.V.
IBAN
       DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC           HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse

Die Zeit läuft: In 8 Monaten tritt das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ in Kraft!

Das Gesetz ist nicht nur repressiv, es ist verfassungswidrig: Grundrechte von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements werden systematisch ausgehebelt.

Deswegen werden wir eine Verfassungsklage dagegen auf den Weg bringen.
Ein erster Entwurf soll bis zum Jahresende vorliegen. Damit beauftragt ist Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Wichtig ist: Die Verfassungsklage muss finanziert werden! Die anfallenden Kosten müssen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Damit das alles reibungslos läuft, hat Doña Carmen e.V. ein „Solidaritätskonto Verfassungsklage“ eingerichtet. Wir bitten alle, die eine Verfassungsklage unterstützen, diese nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.

Wir bitten um Einzahlung auf folgendes Konto:

Solidaritätskonto Verfassungsklage
gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘

Doña Carmen e.V.
IBAN     DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC        HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse

Wir bitten um Spenden!
Wir bitten um Bekanntmachen unseres Anliegens und des Spendenkontos!
Wir bitten – falls möglich und gewünscht – um Angabe von Kontaktdaten, damit wir Sie/ Dich über den weiteren Gang der Dinge auf dem Laufenden halten können.

Wir bedanken uns über viele positive und ermutigende Reaktionen auf unsere Initiative und über bereits eingegangene Spenden!

Wir haben keine Zeit zu verlieren. Jede/r Einzelne zählt!
Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!