„Daten statt Dogmen“

Ein kritischer Blick
auf die Evaluation des ProstSchG

Am 9. Juli findet unser nächster Debatten-Donnerstag „Daten statt Dogmen“ statt – 17.00 Uhr für eine Stunde online. Thema: Ein kritischer Blick auf die Evaluation des ProstSchG.

Darüber sprechen wir mit Doña-Carmen-Mitarbeiter Gerhard Walentowitz. Die Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung erfolgt mit formloser E-Mail an

info@stiftung-gssg.org 

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BesD driftet nach rechts

Wie Johanna Weber den BesD ins Abseits führt

Katze aus dem Sack: Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) macht sich für die gescheiterte Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen stark

Als Eintrittskarte und Unterwerfungsgeste mit Blick auf die erhoffte Teilnahme an der Prien’schen Evaluations-Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) kommt die späte Befürwortung der Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen durch die politische Sprecherin des BesD, Johanna Weber, zu spät.

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Gegen-Evaluation zum ProstSchG

Die KFN-Evaluation auf dem Prüfstand

Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz zwar einige Schwächen, ansonsten aber „Potenzial“ habe.  Die KFN- Evaluation widerlegt jedoch zentrale Grundannahmen des ProstSchG und hätte es folgerichtig als untaugliche Grundlage für eine Regulierung der  Prostitution werten müssen.  Das tat man nicht.

Die Hintergründe für dieses schizophrene Agieren beleuchtet die 140seitige „Gegen-Evaluation“ von Dona Carmen e. V.

Die „Gegen-Evaluation“ finden Sie hier:
Die Gegen-Evaluation LR_290825

Evaluation & Prostitution III:

Methodisches Elend – Oder: Warum die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes auf Sand gebaut ist

In der Reihe „Evaluation & Prostitution“ bezieht Doña Carmen e.V. in unregelmäßigen Abständen zu verschiedenen Aspekten der Evaluation des ProstSchG Stellung. Nachfolgend Teil III dieser Reihe.

Einleitung

Im vergangenen Jahr provozierte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Forderung, man möge doch umgehend für Deutschland ein Sexkaufverbot beschließen. Die gesetzlich vorgesehene Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes brauche man nicht abzuwarten. Denn sie bringe nichts, was man nicht ohnehin schon wisse.

Hier weiter lesen:  03 Evaluation III

Evaluation & Prostitution II

ProstSchG-Evaluation durch Familienministerium:
 Hier stimmt doch was nicht!

(In der Reihe „Evaluation & Prostitution“ bezieht Doña Carmen e.V. in unregelmäßigen Abständen zu verschiedenen Aspekten der Evaluation des ProstSchG Stellung. Nachfolgend Teil II dieser Reihe.)

Ausweislich des § 38 ProstSchG ist das Bundesfamilienministerium für die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig.

Hier weiterlesen:         Evaluation + Prostitution II

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