Corona-Justiz mit zweierlei Maß:
Bei Beherbergungsverboten entscheiden Gerichte zeitnah – Eilverfahren zur Öffnung von Prostitutionsstätten werden verschleppt!
Man reibt sich die Augen: In den Bundesländern Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein waren zuständige Oberverwaltungsgerichte in der Lage, binnen Wochenfrist über das allenthalben strittige Beherbergungsverbot in den betreffenden Bundesländern zu urteilen. In Niedersachsen in der Zeit vom 9.10 bis 15.10.2020, in Schleswig-Holstein in der Zeit vom 7.10 bis 14.10 2020. „Pressemitteilung:“ weiterlesen