Eiertanz um die Evaluation
des Prostituiertenschutzgesetzes
Prostitutionspolitische Geisterfahrer verschaukeln die Öffentlichkeit
Seit nun mehr sechs Jahren ist in Deutschland das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht vor
► Gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter*innen
► zusätzliche Zwangsberatungen bei den Ordnungsämtern
► Zwangsregistrierung – erstmals seit 1939 unter den Nazis
► Zwangsouting durch Weiterleiten sensibler Daten an eine Vielzahl von Behörden;
► Zwang zum Erwerb & Mitführen eines Hurenpasses – erstmals seit 1933 unter den Nazis
► Kondomzwang (ausschließlich bei Prostitution)
► Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (ab 2 Sexarbeiter) inklusive Komplett-Überwachung durch jederzeitige anlasslose Kontrollen
► Betretungsrechte für Polizei in Wohnungen bei Verdacht auf Prostitution
► eigens eingerichtetes Bußgeld- und Sanktionsregime.
Hier weiterlesen: Internationaler Hurentag 2023
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