Statistisches Bundesamt veröffentlicht erneut eine intransparente Prostitutionsstatistik
Zum achten Mal in Folge hat das Statistische Bundesamt eine Prostitutionsstatistik veröffentlicht, die mehr verdeckt, als sie offenlegt.
Die nunmehr vorgelegten Daten beruhen auf einem umstrittenen Anmeldeverfahren, das Sexarbeiter*innen gegenüber anderen Berufen ungleich behandelt und rechtlich diskriminiert. Die Folge: Nicht alle Sexarbeiter*innen melden sich an. Die veröffentlichten Daten zur Zahl der registrierten Sexarbeiter*innen geben daher die tatsächliche Zahl der in der Prostitution Tätigen nicht wieder und werden regelmäßig zum Zankapfel in der öffentlichen Diskussion.
Die weitgehend wertlosen Befunde des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden haben für 2024 zu Tage gefördert, dass die Zahl der behördlich registrierten Sexarbeiter*innen gegenüber 2023 von 30.636 um 1.618 Anmeldungen auf nunmehr 32.254 angestiegen ist. (+ 5,3 %)
Damit liegt die Zahl der registrierten Sexarbeiter*innen jedoch im fünften Jahr in Folge weiterhin erheblich unter dem Vor-Corona-Wert von seinerzeit 40.369 registrierten Sexarbeiter*innen (2019).
Das ist ein klares Indiz für die Nicht-Akzeptanz des Anmeldeverfahrens durch die Sexarbeiter*innen. Anstatt das Verfahren in Gänze auf den Prüfstand zu stellen, schlägt der jüngst veröffentlichte Evaluationsbericht zum Prostituiertenschutzgesetz vor, lediglich an Details des Verfahrens herumzudoktern. Der eigentliche Kern des Problems, die rechtliche Ungleichbehandlung von Sexarbeiter*innen, wird nicht angegangen. Die Nichtakzeptanz des Anmeldeverfahrens bleibt bestehen, der Zustand der Intransparenz wird so auf Dauer gestellt.
Die Intransparenz der offiziellen Prostitutions-Statistik ist allerdings nicht allein dem Prostituiertenschutzgesetz, sondern auch der selbstherrlichen Veröffentlichungspraxis des Bundesstatistikamts geschuldet. Es erfasst nicht die Zahl der jährlichen Abmeldungen von der zuvor ausgeübten Prostitutionstätigkeit. Die (unveröffentlichte) Zahl der jährlich erfassten Sexarbeiter*innen liegt somit stets höher als die (veröffentlichte) Zahl der zum 31.12. eines Jahres registrierten Sexarbeiter*innen. Das tatsächliche Ausmaß der Überwachung von Sexarbeit in der Prostitution wird verschleiert. Die Öffentlichkeit erfährt davon nichts und hantiert stattdessen mit wertlosen Zahlen.
Die Intransparenz der bundesdeutschen Prostitutionsstatistik setzt sich fort bei den Angaben zur Zahl der genehmigten Prostitutionsgewerbe. Deren Zahl liegt nach jetzigen Angaben bei 2.253 staatlich lizensierten Prostitutionsgewerben (Vorjahr: 2.312). Der Rückgang um 59 Genehmigungen (- 2,6 %) verdeutlicht, dass mit dem Prostituiertenschutzgesetz eine Schließungspolitik, eine Politik der gezielten Senkung des Angebots sexueller Dienstleistungen einhergeht.
Zugleich verschweigt das Bundesstatistikamt, wie viele der jetzt angegebenen Genehmigungen lediglich fiktiver Natur sind, da sie nicht anhand der Kriterien des seit acht Jahren in Kraft befindlichen Prostituiertenschutzgesetzes erteilt wurden.
In beiden Fällen – bei Anmeldungen von Prostitutionstätigkeit und Genehmigungen von Prostitutionsgewerben – veröffentlicht das Bundestatistikamt zudem weder die Zahl der Versagungen im Laufe eines Jahres, noch die Gründe, die ihnen zugrunde liegen.
All das behindert eine sachlich fundierte, kritische Debatte zur Bilanz des Prostituiertenschutzgesetzes.
Doña Carmen e.V. fordert daher die Abschaffung des auf rechtlicher Ungleichbehandlung basierenden Anmeldeverfahrens des Prostituiertenschutzgesetzes. Die Prostitutionsstatistik in ihrer jetzigen Form kann gleich mitabgeschafft werden. Niemand wird sie vermissen.

