Menschenhandel

Gib Howard keine Chance!

Internationaler Tag gegen Menschenhandel: „Bündnis für legale Prostitution“ blamiert sich mit Stellungnahme, die Sexarbeiter*innen schadet

Aus Anlass eines „Internationalen Tags gegen Menschenhandel“ hat Howard Chance („Zukunft Rotlicht“) für oder zumindest mit Billigung eines „Bündnisses für legale Prostitution“ eine Stellungnahme veröffentlicht, deren haarsträubende Positionierungen und Behauptungen zum Widerspruch herausfordern.

Nach Ansicht von Howard Chance sprechen sich Vertreter der Rotlichtbranche „regelmäßig und explizit“ gegen Menschenhandel aus, „natürlich besonders gegen den Menschenhandel in unserer Branche“. Dabei handelt es sich seiner Meinung nach um ein „gesellschaftlich wichtiges Thema“.
https://zukunft-rotlicht.info/2025/07/30/30-07-internationaler-tag-gegen-menschhandel/

Ein bisschen mehr Aufklärung in der Sache hätte dem „Vertreter der Rotlichtbranche“ aus Anlass dieses Internationalen Tag gegen Menschenhandel“ gut zu Gesicht gestanden.

Howard Chance‘ Informationen zu „Menschenhandel“ in Deutschland beschränken sich auf eine einzige Zahl aus dem Jahre 2023. Dort habe es laut BKA 319 Ermittlungsverfahren „im Bereich Prostitution“ gegeben. Was bei dieser Gelegenheit unter den Tisch gekehrt wird, ist die Tatsache, dass nur 100 dieser Verfahren „Menschenhandel“ in die Prostitution betrafen.

Entwicklung des Menschenhandels in die Prostitution in Deutschland

Aber was noch mehr ins Gewicht fällt sind die Ergebnisse dieser Ermittlungsverfahren. Dazu schweigt sich Howard Chance gänzlich aus. Eine einzige Zahl für ein einziges Jahr ergibt bekanntlich keinen Einblick in die Gesamtentwicklung.

Also erinnern wir Howard Chance: Im Jahre 2000 gab es in Deutschland 1.197 polizeilich ermittelte mutmaßliche Opfer von „Menschenhandel“. 2024 waren es gerade mal 179 mutmaßliche Opfer von „Menschenhandel“ Was besagt dieser Rückgang um immerhin 85% binnen 25 Jahren?

Er besagt, dass die angebliche „Wichtigkeit“ des Themas „Menschenhandel“ für Prostitution im Schwinden begriffen und in Zweifel zu ziehen ist.

Das gilt umso mehr, wenn man den Blick auf die einschlägigen Verurteilungen wirft. In Deutschland hat zum Glück nicht die Polizei, sondern haben die Gerichte das letzte Wort. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahre 2000 noch 148 Verurteilungen zu „Men-schenhandel“ in die Prostitution. Im Jahre 2024 waren es gerade einmal 2 Verurteilungen (ín Worten: zwei). Das ist seltene Kriminalität, aus der der Vertreter der Rotlichtbranche ein „gesellschaftlich wichtiges Thema“ macht.

Schon immer hat man „Menschenhandel“ instrumentalisiert, um die Prostitutionsbranche mit Kriminalität in Zusammenhang zu bringen. Howard Chance äfft dieses Verfahren nach. Dummerweise zu einem Zeitpunkt, wo die „Menschenhandels“-Rhetorik sich auf dem absteigenden Ast befindet. Howard Chance reitet also ein totes Pferd. Steig ab, Howard!

Straftatbestand zu „Menschenhandel“ vermischt freiwilliges und erzwungenes Handeln

Howard Chance spricht sich gegen „Menschenhandel und jede Form der Gewalt von Sexarbeiter:innen“ aus. Das ist sicherlich ehrenhaft. Doch wer so schreibt, hat in Wirklichkeit keine Ahnung vom Straftatbestand Menschenhandel, um den es doch aus Anlass dieses Internationalen Tages gehen soll.

Es sei darauf verwiesen, dass sich der Straftatbestand Menschenhandel nur in den Jahren 1973 bis 1992 auf Handlungen bezog, die Gewalt, Zwang und Drohung zur Grundlage hatten, also über der Schwelle der Nötigung lagen. Das ist schon lange nicht mehr der Fall.

Heute umfasst der Straftatbestand Menschenhandel auch einvernehmliche Handlungen: keine Ausbeutung, kein Zwang, keine Gewalt und keine Drohungen müssen vorliegen (§ 232 Abs. 1 Satz 1 StGB), um von Opfern und Tätern des „Menschenhandels“ sprechen zu können.

Auch bei 18 bis 21-jährigen Sexarbeiter*innen wird einvernehmliches Handeln kriminalisiert: Nicht einmal die (gewaltlose) Ausnutzung von ökonomischen und persönlichen Zwangslagen oder der berühmten „auslandsspezifischen Hilflosigkeit“ muss vorliegen, um von „Menschenhandel“ sprechen zu können. (§ 232 Abs. 1 Satz 2 StGB).

Der „Menschenhandels“-Paragraph unterscheidet also nicht zwischen freiwilligen und erzwungenen Handlungen in der Prostitution. Das hilft natürlich, entsprechend hohe Opferzahlen zu produzieren, die medial oder bei Bedarf auch von „Vertretern der Branche“ wie Howard Chance in Szene gesetzt werden können.

Mit Ausnahmerecht gegen „Menschenhandel“?

Doch genau das macht den „Menschenhandels“-Paragrafen zu Ausnahmerecht gegen die Prostitution, weshalb die vollmundige Ankündigung von Howard Chance, „Menschenhandel“ müsse „mit den vorhandenen Mitteln des Staates konsequent verfolgt werden“, eine gefährliche Dummheit darstellt. Damit macht sich Howard Chance zum Büttel und Komplizen eines Staates, der bisher noch immer unter Beweis gestellt hat, dass Prostitution selbst in der Legalität nur unter Ausnahmerecht bestehen kann.

Howard Chance erregt besonders, dass sich „ein Großteil“ der verfolgten Menschenhandels-Delikte im „Bereich der so genannten Wohnungsprostitution“ abspielt. Der „Großteil“ betrug 2023 laut BKA 47 % aller Ermittlungsverfahren zu „sexueller Ausbeutung“.

Howard Chance glaubt zu wissen, dass im Bereich der Wohnungsprostitution „die Gesetzgebung regelmäßig unterlaufen und ignoriert wird“, dass dort „düstere Gesellen“ am Gesetz vorbei arbeiten. Er bringt das damit in Zusammenhang, dass dort keine Konzessionierungspflicht herrscht und „einzelne Damen“ dort wohnen und arbeiten, „die weder gesundheitlich beraten noch registriert sind“. Will Howard Chance die Konzessionierung der einzelnen Sexarbeiter*innen und deren Wohnungen?

All das gibt Howard Chance zum Besten, ohne dafür den geringsten Beleg anführen zu können. Im Namen des „Kampfs gegen Menschenhandel“ betreibt er damit die Spaltung der Sexarbeiter*innen, die das ProstSchG schon lange forciert:

● die Spaltung zwischen angemeldeten und nicht angemeldeten Sexarbeiter*innen;
● die Spaltung zwischen solchen, die in konzessionierten Betrieben arbeiten und die als Soloselbstständige arbeiten;
● die Spaltung zwischen denen, die in Bordellen und die in Wohnungen arbeiten.

Alles schon mal dagewesen, aber es muss ja offensichtlich noch einmal weiter betrieben werden.

Das Problem liegt in der Ausgestaltung der Legalität

Tatsache ist, dass laut Evaluationsbericht für mindestens 50 % der Sexarbeiter*innen hierzulande die mit dem ProstSchG eingeführten Zwangsberatungen samt Zwangsregistrierung kein anstrebenswertes Ideal darstellen.

Will sagen: Das Problem ist nicht eines der Illegalität, sondern das eigentliche Problem ist die für Sexarbeiter*innen schlechte Legalität, was die Freunde der legalen Prostitution offenbar nicht kapieren wollen.

Es ist auch einigermaßen seltsam, dass immer wieder Männer die famosen Errungenschaften des Prostituiertenschutzgesetzes propagieren und gegenüber Frauen auf deren Einhaltung drängen. In Bezug auf sich selbst werden sie sicherlich freimütig einräumen, dass sie persönlich keinen gesteigerten Wert auf eine gesundheitliche Zwangsberatung samt Registrierung legen.

Was an der Argumentation des Branchenvertreters Howard Chance irritiert, ist zudem die Tatsache, dass er sich nicht scheut, das Ressentiment zu bedienen. Und eine Prise Ausländerfeindlichkeit darf natürlich auch nicht fehlen.

So betont er, dass sich die im Bereich der Wohnungsprostitution tätigen Frauen oftmals „illegal in Deutschland aufhalten“, dass sie „Personen fragwürdiger Herkunft und in fragwürdiger Begleitung“ seien. Wir wissen natürlich zur Genüge von den Abolitionisten, wen Howard Chance hier meint. Aber warum hat er diese billige Ausländerfeindschaft nötig?

Ihn stören die angeblichen „Wettbewerbsvorteile“ der in der Wohnungsprostitution tätigen Sexarbeiter*innen. Er betrachtet die ganze Sache dabei unter dem Aspekt des finanziellen Kalküls und aus der Perspektive der Konkurrenz. Das motiviert ihn zur Propagierung des Denunziantentums. Legale Betreiber*innen werden die illegale Arbeit und „den damit verbundenen Menschenhandel“ „zur Anzeige bringen“, man wird „illegale Machenschaften bei den lokalen Behörden“ melden.

Die masochistische Unterwerfung unter das Regime des Prostituiertenschutzgesetzes, die Howard Chance propagiert, hat damit zweifellos grenzwertiges Verhalten zur Folge.

Streitfall KFN-Evaluation

Zuletzt noch ein paar Schmeicheleinheiten in Richtung des KFN – und das war ja der eigentliche Sinn der ganzen Übung von Howard Chance: Es geht darum, der Anpassung an die Forderungen der KFN-Evaluation zum ProstSchG den Boden zu bereiten. Man werde die „notwendigen Anpassungen“, die der Evaluationsbericht in 60 Thesen empfiehlt, „mit Expertise begleiten“, heißt es orakelhaft.

Na, das kann ja heiter werden. Dann sind wir mal gespannt, was das „Bündnis für legale Prostitution“ noch so raushauen wird, wie es sich positionieren wird zu den Kernforderungen der Evaluation wie

● die Ausweitung der Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe auf digitale Internet-Plattformen;
● die Digitalisierung des Hurenpasses, damit die Präsenz von Sexarbeiter*innen auf Internet-Plattformen überwacht werden kann;
● die Einführung eines Betriebskonzepts für Prostitutionsvermittlungen;
● die Einführung eines speziellen Idiotentests bei 18- bis 21-jährigen Sexarbeiter*innen mit  Screening-Fragen zu Lebensgestaltung, psychosexueller Reife und materieller Orientierung;
● das geplante Erfordernis einer „informierten Einwilligung“ im Rahmen des Informations- und Beratungsgesprächs“

Angesichts der fragwürdigen Ausführungen von Howard Chance für oder im Namen des „Bündnisses für legale Prostitution“, das auch vom BesD getragen wird, sollten sich dessen Mitglieder langsam mal fragen, ob sie wirklich im richtigen Verband organisiert sind. Denn einer rationalen Argumentation für die Rechte von Sexarbeiter*innen fühlt sich die Stellungnahme von Howard Chance jedenfalls nicht verpflichtet.