Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes:
KFN-Evaluation ignoriert eigene Befunde und ist dem Auftraggeber willfährig zu Diensten
Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat eine umfassende „Gegen-Evaluation zur KFN-Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)“ vorgelegt.

In der „Gegen-Evaluation“ von Doña Carmen e.V. wird die Evaluation des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) gegen den Strich gelesen. Das Ergebnis der KFN-Evaluation, wonach das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 zwar einige Schwächen habe, aber über noch mehr „Potenzial“ verfüge, ist durch die Evaluation nicht gedeckt.
Im Klartext bedeutet diese Schlussfolgerung, dass das Prostituiertenschutzgesetz nicht geliefert hat. Es ist erstaunlich, welches „Potenzial“ ein Gesetz haben soll, dass nach Angaben der KFN-Evaluation in den zentralen Punkten „Anmeldepflicht“ für Sexarbeiter*innen und „Erlaubnispflicht“ für Prostitutionsgewerbe von den Adressat*innen „nur teilweise akzeptiert“ wird. 77 % der vom KFN befragten Behördenmitarbeiter*innen gaben zudem an, dass dieses Gesetz gegen „Ausbeutung“ und „Menschenhandel“ überhaupt nicht helfe.
Vor diesem Hintergrund fragt es sich, ob die Ziele des ProstSchG überhaupt legitim gewesen sind. Diese Ziele bestanden darin, dass angeblich „kriminelle Umfeld“ der Prostitution zurückzudrängen und Prostitution als „gefahrgeneigte Tätigkeit“ dem staatlichen Schutz zu unterstellen.
Nicht einmal diese grundlegenden Fragen hat die KFN-Evaluation gestellt (geschweige denn beantwortet), sondern lediglich danach gefragt, bis zu welchem Grad diese Ziele erreicht wurden. Dieses technokratische Konzept der Evaluation hält Doña Carmen e.V. für völlig verfehlt. Es ist aber nur scheinbar technokratisch und scheinbar unpolitisch. In Wirklichkeit sind die politischen Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes von der KFN-Evaluation kritiklos übernommen worden, obwohl die Evaluation des KFN wesentliche Grundannahmen dieses Gesetzes widerlegt hat.
Die empirischen Befunde der KFN-Evaluation widerlegen die Grundannahmen des ProstSchG,
- dass Prostitution in einem kriminellen Umfeld stattfindet,
- dass sie als Tätigkeit an und für sich eine „gefahrgeneigte Tätigkeit“ sei,
- dass Sexarbeiter*innen außerstande seien, für ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht einzutreten und
- dass sie im Wesentlichen gesundheitlich angeschlagen und viele von ihnen auf Drogen seien.
Wer wie das KFN nichtsdestotrotz behauptet, das ProstSchG sei „nicht gescheitert“, vertritt nicht nur eine gewagte Hypothese, sondern argumentiert schizophren. Man widerlegt die Grundannahmen des Gesetzes, ignoriert anschließend die eigenen empirischen Befunde und kommt am Ende zu dem Ergebnis der Beibehaltung, Ausweitung und Verschärfung des Prostituiertenschutzgesetzes.
Wer derart an den eigenen empirischen Befunden vorbeiargumentiert, muss offensichtlich die Erwartungen des Auftraggebers fest im Auge gehabt haben. Die unerträgliche Distanzlosigkeit des KFN gegenüber den Erwartungen des Auftraggebers, des Bundesfamilienministeriums, wird von Doña Carmen e.V. scharf kritisiert.
Das seit nunmehr acht Jahren in Umsetzung befindliche Prostituiertenschutzgesetz ist in mindestens dreifacher Hinsicht gescheitert:
- es kann bis heute nicht die erwartete (höhere) Zahl an registrierten Sexarbeiter*innen vorweisen;
- es kann bis heute nicht das Maß an angeblich „prostitutionsspezifischer“ Kriminalität vorweisen, das erforderlich wäre, um die Beibehaltung und Fortführung eines ohnehin überdimensionierten Kontroll- und Überwachungsgesetzes überzeugend zu rechtfertigen;
- es kann bis heute nicht unter Beweis stellen, dass der „Schutz-Anspruch“ des Gesetzes in der vorliegenden Form sinnvoll gewesen und eingelöst worden ist.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Akzeptanz des Prostituiertenschutzgesetzes verflüchtigt.
Zentral ist die Frage der Rotlicht-Kriminalität. „Prostitutionsspezifische Kriminalität“ ist in jeder Hinsicht ein Phantom. Ein Phantom ist nicht die Kriminalität in der Prostitution, wohl aber, dass diese „prostitutionsspezifisch“ sei. Wir erinnern daran, dass es zuletzt (2023) pro Jahr auf 2 Millionen Einwohner*innen in Deutschland nur eine einzige Verurteilung wegen Rotlicht-Kriminalität gab.
Die Autoren*innen der KFN-Evaluation sind unfähig oder nicht willens, sich mit derartigen Fakten sachgerecht auseinanderzusetzen. Stattdessen wird der Fata Morgana einer „Optimierung“ des Prostitutionsgesetzes nachgejagt.
Seit über einem Vierteljahrhundert befindet sich die Rotlicht-Kriminalität in einem massiven Rückgang in einer Größenordnung von 80 % Diese Entwicklung wird auch nicht durch mehr Checklisten oder mehr Qualifizierung von Sachbearbeiter*innen der ProstSchG-Behörden zurückgedreht werden können.
Die KFN-Evaluation des ProstSchG ist auf Sand gebaut. Eine taugliche Regulierung von Prostitution kann nur auf Grundlage einer rechtlichen Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Erwerbstätigkeiten stattfinden.
Ausführliche Erläuterungen dazu liefert die „Gegen-Evaluation“ von Doña Carmen e.V., die kommende Woche unter www.donacarmen.de ins Netz gestellt werden wird.

