ProstSchG-Evaluation durch Familienministerium:
Hier stimmt doch was nicht!
(In der Reihe „Evaluation & Prostitution“ bezieht Doña Carmen e.V. in unregelmäßigen Abständen zu verschiedenen Aspekten der Evaluation des ProstSchG Stellung. Nachfolgend Teil II dieser Reihe.)
Ausweislich des § 38 ProstSchG ist das Bundesfamilienministerium für die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig.
Hier weiterlesen: Evaluation + Prostitution II
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