Klage gegen KI-gestützte Videoüberwachung
im Frankfurter Bahnhofsviertel
Juanita Henning, Vorstandsmitglied und Sprecherin von Doña Carmen e.V., Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, hat wegen der polizeilichen Video-Überwachung der Beratungsstelle des Vereins mittels biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Hessen, vertreten durch das Polizeipräsidium Frankfurt, erhoben.
Die Klage erfolgt mit Unterstützung der in Berlin ansässigen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Aus Sicht von Doña-Carmen-Sprecherin Henning handelt es sich bei dem von der Frankfurter Polizei eingesetzten System um ein nach Art. 5 Abs.1 Buchst. h KI-Verordnung verbotenes KI-System, dessen Einsatz nur in Ausnahmefällen zulässig ist. (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024)
Bereits im Juni 2025 hatte Doña-Carmen-Sprecherin Henning gegenüber dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Professor Dr. Rossnagel, eine Beschwerde in dieser Angelegenheit vorgetragen und darum gebeten, die Rechtmäßigkeit der KI-gestützten Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel zu prüfen.
Denn durch die Positionierung der Videokameras unterläge nicht nur die Beratungsstelle von Doña Carmen e.V. einer polizeilichen Rundumüberwachung. Auch das Anbieten und die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistung in den nach Prostituiertenschutzgesetz staatlich konzessionierten Prostitutionsstätten im Frankfurter Bahnhofsviertel sei nicht mehr möglich, ohne dass Sexarbeiter*innen und deren Kunden einer 24/7-Video-Überwachung ausgesetzt seien.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat vier Monate später der Beschwerdeführerin in einem Schreiben vom 28.10.2025 lediglich mitgeteilt, dass er die Beschwerde „zum Anlass genommen (habe), Gespräche mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main zu führen.“
Im Ergebnis seien „Anpassungen“ und „Ausblendungen“ von Privatzonen im Bereich der genannten Straßen vorgenommen worden. Um „Näheres in Erfahrung zu bringen“, müsse sich die Doña-Carmen-Sprecherin schon selbst an das zuständige Frankfurter Polizeipräsidium wenden und dort nachfragen, was das im Einzelnen zu bedeuten habe.
Juanita Henning bewertete diesen wenig auskunftsfreudigen und unnötig intransparenten Umgang mit der von ihr vorgetragenen Beschwerde als ausgesprochen befremdlich.
Da völlig unklar geblieben sei, was es mit den angekündigten „Anpassungen“ und „Ausblendungen“ auf sich habe und ob bzw. wie dadurch dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung getragen werde, wandte sich Henning mit Schreiben vom 18.11.2025 mit zehn konkreten Nachfragen zur Videoüberwachung an den Frankfurter Polizeipräsidenten. Die Fragen blieben bis heute unbeantwortet.
Da sich zu dieser Zeit bereits abzeichnete, dass das Frankfurter Polizeipräsidium der zügigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Video-Überwachung im Bahnhofsviertel kein besonders großes Interesse beimaß, ist der Weg der Klage beschritten worden.
Die von Doña-Carmen-Sprecherin Henning befürchtete flächendeckende Aushebelung des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Frankfurter Bahnhofsviertel, insbesondere die Mitglieder des Vereins Doña Carmen sowie die Sexarbeiter*innen betreffend, die die Beratungsstelle des Vereins im Frankfurter Bahnhofsviertel aufsuchen, macht den Schritt einer rechtlichen Klärung des in Frage stehenden Problems unabdingbar.


