Vernichtungsfeldzug gegen Prostitutionsbetriebe
Schluss mit der staatlich verordneten Arbeitsplatzvernichtung in der Sexarbeit
Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Es regelt hierzulande seit nunmehr zehn Jahren den rechtlichen Umgang mit Sexarbeit in der Prostitution. Mittlerweile ist diesem Gesetz in einer Evaluation „Potenzial“ bescheinigt worden. Eine Expertenkommission ist dabei, das ProstSchG zu überarbeiten und in die Verlängerung zu schicken.






