20 gute Gründe für ein eindeutiges NEIN zur ‚Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe‘

von Doña Carmen e.V. – Stand November 2017

1.
„Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“
– eine originäre Forderung von BKA und Innenministerien –

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Prostituiertenschutzgesetz wird „Erlaubnis-pflicht“ für Prostitutionsgewerbe als das eigentliche „Kernelement“ (S. 2) der Neuregelung bezeichnet. Die Forderung nach einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten entstammt der 1993 veröffentlichten BKA-Auftragsstudie „Logistik der Organisierten Kriminalität“ von Prof. Dr. Ulrich Sieber, seinerzeit Professor für Strafrecht……..  20 Gründe gegen ERLAUBNISPFLICHT