von Doña Carmen e.V. – Stand November 2017
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„Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“
– eine originäre Forderung von BKA und Innenministerien –
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Prostituiertenschutzgesetz wird „Erlaubnis-pflicht“ für Prostitutionsgewerbe als das eigentliche „Kernelement“ (S. 2) der Neuregelung bezeichnet. Die Forderung nach einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten entstammt der 1993 veröffentlichten BKA-Auftragsstudie „Logistik der Organisierten Kriminalität“ von Prof. Dr. Ulrich Sieber, seinerzeit Professor für Strafrecht…….. 20 Gründe gegen ERLAUBNISPFLICHT