Gegen-Evaluation zum ProstSchG

Die KFN-Evaluation auf dem Prüfstand

Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz zwar einige Schwächen, ansonsten aber „Potenzial“ habe.  Die KFN- Evaluation widerlegt jedoch zentrale Grundannahmen des ProstSchG und hätte es folgerichtig als untaugliche Grundlage für eine Regulierung der  Prostitution werten müssen.  Das tat man nicht.

Die Hintergründe für dieses schizophrene Agieren beleuchtet die 140seitige „Gegen-Evaluation“ von Dona Carmen e. V.

Die „Gegen-Evaluation“ finden Sie hier:
Die Gegen-Evaluation LR_290825

Evaluation & Prostitution II

ProstSchG-Evaluation durch Familienministerium:
 Hier stimmt doch was nicht!

(In der Reihe „Evaluation & Prostitution“ bezieht Doña Carmen e.V. in unregelmäßigen Abständen zu verschiedenen Aspekten der Evaluation des ProstSchG Stellung. Nachfolgend Teil II dieser Reihe.)

Ausweislich des § 38 ProstSchG ist das Bundesfamilienministerium für die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig.

Hier weiterlesen:         Evaluation + Prostitution II

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