Auf bislang zwei bundesweiten Treffen haben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutionsstätten und Aktivisten für die Rechte von Prostituierten über die Inhalte einer Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG) beraten.
Es ist klar: Wir werden nicht hinnehmen, dass mit dem ProstSchG Grundrechte von Sexarbeiter/innen zur Disposition gestellt werden! Auch für Sexarbeiter/innen sollen
- Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“)
Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und
Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“)
Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“)
Gültigkeit haben. Die Verletzung der Grundrechte von Sexarbeiter/innen ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck: Es geht ganz offensichtlich darum, das Prostitutionsgewerbe als Ganzes durch eine künstliche Verknappung des Angebots sexueller Dienstleistungen ökonomisch in die Knie zu zwingen. Die massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen wird in diesem Kontext billigend und zynisch in Kauf genommen.
Diesen Zusammenhang gilt es im Widerstand gegen das ProstSchG nicht aus den Augen zu verlieren. Daraus ziehen wir den Schluss: Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutionsstätten dürften sich nicht auseinanderdividieren lassen, wenn es darum geht, das ProstSchG zu bekämpfen! Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde, die wir auf den Weg bringen werden.
? Wir haben mit Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Juristen mit der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde beauftragt.
? Wir haben – da sich eine Verfassungsbeschwerde nicht allein schreibt – eine Spendenkampagne angestoßen. Mittlerweile ist ein fünfstelliger Betrag zusammengekommen, wofür wir uns bei allen Spender/innen recht herzlich bedanken! Das ist ein passabler Einstieg. Gleichwohl sind aber dringend noch weitere Spenden erforderlich, um ausreichend Geld für die Kampagne „Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG“ zusammen zu bekommen.
? Wir haben einen 9-köpfigen Beirat aus Wissenschaftler/innen, Juristen Sexarbeiter/innen, Betreibern und Datenschützern gebildet, der uns mit Rat und Tat beiseite steht und auf die sachgemäße Verwendung der Spendengelder achtet.
? Wir sind mit dem Prozess der Ausarbeitung und Beratung der Verfassungsbeschwerde gut in der Zeit. Eine Verfassungsbeschwerde muss binnen eines Jahres nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Oktober 2016) eingereicht werden. Das wird passieren.
Wir werden in Kürze auf einem 3. Bundesweiten Treffen in Frankfurt den Entwurf der Verfassungsbeschwerde abschließend beraten. Dazu laden wir Betroffene und Interessierte herzlich ein:
3. bundesweites Koordinierungstreffen
„Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG“
? Wann: Freitag, 24. Februar 2017, 12 Uhr
? Wo: Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V.,
Elbestraße 41, 60329 Frankfurt
Wie auch bei den vorangegangenen Treffen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich. Medien- und Pressevertreter sind zu diesem Treffen nicht zugelassen.
Wir bitten alle Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Etablissements und alle Menschen, denen die Entrechtung und Entmündigung von Sexarbeiter/innen durch das ProstSchG nicht gleichgültig ist, sich unserer Kampagne und dem Widerstand gegen dieses unsägliche Gesetz anzuschließen und für die Verfassungsbeschwerde zu spenden!
Setzen wir alles daran, dass das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ der Großen Koalition am aktiven und passiven Widerstand der Betroffenen – vor und nach dessen Inkrafttreten – scheitert.
Setzen wir alles daran, die veröffentlichte Meinung über unsere legitimen Anliegen zu informieren und sie von unseren Zielen zu überzeugen. Das gegenwärtige Totschweigen eines der miesesten und niederträchtigsten Gesetze, die in dieser Republik jemals beschlossen wurde, muss durchbrochen werden. Das erfordert weiterhin große Anstrengungen.
Dieses Gesetz muss vom Tisch!
Freie Berufsausübung für Sexarbeiter/innen in der Prostitution!
Deshalb: Kommt zum 3. bundesweiten Koordinierungstreffen „Verfassungs-beschwerde gegen das ProstSchG“!
Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde! Jede einzelne Spende zählt:
Spendenkonto für Verfassungsklage
gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘:
Doña Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse