PRESSEMITTEILUNG – Streit um Prostitutionsgesetz: CDU wieder auf Krawall gebürstet!

Womit haben Sexarbeiter/innen das verdient? Der Wettlauf um einen „verschärften Schutz“ von Prostituierten – auch gegen deren Willen – scheint kein Ende zu finden. Nun missfällt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Arbeitsentwurf für ein neues Prostitutionsgesetz, der erst kürzlich vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium vorgelegt wurde. Grund: angeblich „unzureichender Schutz“ der Sexarbeiter/innen!

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf ab, obwohl dieser (nach allem, was bekannt geworden ist) Sexarbeiter/innen massiv entrechtet und es darauf anlegt, das gesamte Prostitutionsgewerbe in die Knie zu zwingen.

  •  Mit der geplanten Registrierung von Sexarbeiter/innen wird deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und durch deren berufsspezifische Sonder-Überwachung der Gleichheits-Grundsatz ausgehebelt (Art. 3 Grundgesetz).
  •  Mit der geplanten Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und damit einhergehenden umfangreichen Kontrollbefugnissen von Polizei und Behörden wird das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Berufsausübung im Bereich der Prostitution massiv eingeschränkt und in Frage gestellt (Art. 12 Grundgesetz).
  •  Mit der geplanten Ausdehnung unbeschränkter behördlicher Kontrollbefugnisse auch auf die Wohnungsprostitution wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung substanziell ausgehebelt (Art. 13 Grundgesetz).
  •  Mit dem geplanten Kondomzwang bei Prostitution steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und damit das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zur Disposition (Art. 2 Grundgesetz).

All das reicht der CDU/CSU offenbar nicht. Sexarbeiter/innen sollen – geht es nach ihnen – noch umfassender entrechtet werden. Da muss noch eine Schippe drauf! Unter dem Vorwand des verschärften „Schutzes von Prostituierten“ sollen Grundrechte im Bereich Prostitution noch mehr eingeschränkt werden. Die „Schutz“-Floskel wird überstrapaziert und missbraucht, um die bestehende rechtliche Ungleichbehandlung von Sexarbeiter/innen nicht nur zu zementieren, sondern zu vertiefen. Daher ist höchste Vorsicht geboten: „Schutz“ ist nur eine Tarnbezeichnung für verschärfte Kontrolle und Überwachung.

Die neuesten Einwände der CDU/CSU zeigen: Diese Parteien haben jedes Maß verloren, wenn es um eine sinnvolle, rechtliche Neuregelung des Prostitutionsgewerbes geht. Möglicherweise will man einem Herrn Lucke zu Gefallen sein und demonstrieren, dass man auch mal richtig konservativ sein kann: auf Kosten von 200.000 Sexarbeiter/innen! Eine nachhaltige rechtliche Neuregelung des Prostitutionsgewerbes aber geht anders – und zwar auf Augenhöhe mit den Betroffenen und mit Respekt ihnen gegenüber! Sie wollen nicht Menschen zweiter Klasse sein. Sie brauchen rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigkeiten, nicht aber Kontrolle und Überwachung unter dem Vorwand des Schutzes!

Doña Carmen e.V. fordert die Bundes-SPD auf, dem schäbigen Spiel mit den Grund-rechten von Sexarbeiter/innen ein Ende zu setzen und aus dem perspektivlosen Projekt eines gemeinsam mit der CDU/CSU zu realisierenden „Prostituiertenschutz-gesetzes“ auszusteigen.

Doña Carmen wird auch weiterhin Druck machen: Gegen das von der Regierung geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ wird am 13. Juni 2015 um 5 vor 12 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt/Main eine zentrale Protestkundgebung stattfinden.
Info: http://plattform-frankfurt.de/.