Jederzeitige, bundesweite, anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden… (… ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss)
– das ist das geplante Kernstück der gegenwärtigen repressiven Wende in der bundesdeutschen Prostitutionspolitik!
Nur zur Erinnerung:
In Hamburg hatte die Polizei Anfang 2014 aus Anlass der Konflikte um die „Rote Flora“ ohne richterlichen Beschluss ganze Stadtteile zu einem so genannten „Gefahrengebiet“ erklärt. Die Folge: Sie konnte dort jeden Bürger wahllos anhalten, kontrollieren und durchsuchen!
Mit der jetzt geplanten Neuregelung der Prostitutionsgesetzgebung durch CDU und SPD ist nichts Geringeres geplant, als sämtliche Prostitutionsstätten auf Dauer zum „Gefahrengebiet“ zu erklären – und zwar ohne konkreten Anlass!
Mit der von den Regierungsparteien CDU / SPD geplanten Konzessionierung von Prostitutionsstätten soll für Sexarbeiter/innen das als gesetzlicher Normalzustand gelten, was die NSA allenthalben illegal praktiziert: anlasslose, verdachtsunabhängige (digitale) Kontrollen!
Es vergeht hierzulande kaum ein Tag, an dem sich nicht irgendein/e Politiker/in mit neuen repressiven Maßnahmen gegenüber Sexarbeiter/innen in der Prostitution profiliert. Hier einige Beispiele:
Anmeldepflicht für Prostituierte – in jeder neuen Stadt, in jedem Etablissement !
Vorwand: Bessere Unterscheidung legaler von „Zwangsprostituierten“
Eigentliche Absicht: ein Bewegungsprofil sämtlicher Prostituierten, Zwangsouting und eine polizeiliche Sexarbeiter-Datei
Verurteilung bei „Menschenhandel“ – zukünftig auch ohne Aussage der Opfer!
Vorwand: Schutz vor „Zwangsprostitution“
Eigentliche Absicht: künstliche Steigerung der Zahl der „Menschenhandels“- Opfer zum Zwecke der Dramatisierung von Prostitution (gegenwärtig bei rund 200.000 Sexarbeiterinnen nur 117 Verurteilungen pro Jahr, Täter-Opfer-Verhältnis: 1:1!)
Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten!
Vorwand: Gleichstellung mit Pommesbuden – gegen „organisierte Kriminalität“
Eigentliche Absicht: Schaffung von Kontrollanlässen zwecks Dauerüberwachung von Prostitution – auch in Wohnungen mit nur 1 – 2 Frauen!
Strafbarkeit der Freier von „Zwangsprostituierten“!
Vorwand: Schutz von „Zwangsprostituierten“
Eigentliche Absicht: Einschüchterung und Abschreckung von Prostitutionskunden
Kondomzwang in der Prostitution!
Vorwand: Schutz der „Volksgesundheit“
Eigentliche Absicht: Einschüchterung und Abschreckung von Prostitutionskunden
Wiedereinführung regelm. Zwangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt!
Vorwand: Schutz der „Volksgesundheit“
Eigentliche Absicht: Stigmatisierung und Kontrolle von Frauen in der Prostitution
Prostitution erst ab 21 Jahren!
Vorwand: Schutz „Heranwachsender“ vor Prostitution
Eigentliche Absicht: Entmündigung von Frauen, Eindämmung der Prostitution.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Prostitution wird hier zu Tode geschützt, das Recht auf freie Berufsausübung von Sexarbeiter/innen mit Füßen getreten.
Dagegen wenden wir uns!
Die Alternative: Der ‚Doña-Carmen-Gesetzentwurf‘
– für einen respektvollen Umgang mit Frauen in der Prostitution!
Angesichts des beispiellosen medialen Kesseltreibens gegenüber Prostitution und der schier unbändigen Regulierungswut etablierter Parteien in Bezug auf Prostitution hat Doña Carmen e.V. als Alternativ-Vorschlag einen umfassenden Gesetzes-entwurf ausgearbeitet. Den ‚Doña-Carmen-Gesetzentwurf‘ finden Sie unter:
https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/DonaCarmen-Gesetzentwurf20142.pdf
Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs sind (1) die konsequente Entkriminalisierung von Prostitution; (2) die rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit anderen Erwerbstätigkeiten; (3) die Anerkennung von Sexarbeit als freiberufliche Tätigkeit und (4) die Ausgestaltung einer gewerberechtlichen Anerkennung von Prostitution.
Wir bitten um Ihre Unterstützung und fordern Sie auf:
? Lassen Sie die Sexarbeiter/innen nicht im Regen stehen!
? Verteidigen Sie das ‚Recht auf Prostitution‘!
? Verbreiten Sie den ‚Doña-Carmen-Gesetzentwurf‘ !
Spenden an Doña Carmen e.V.: Frankfurter Sparkasse 1822
Konto 466 166 – BLZ 500 502 01
IBAN: DE68 5005 0201 0000 4661 66 – BIC: HELADEF 1822
1 Mai 2014

