Pressemitteilung – Erfolg im Kampf um Gemeinnützigkeit: Doña Carmen e. V. zwingt Finanzbehörde in die Knie

Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat nach zweieinhalb Jahren Kampf endlich seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt.

Das Finanzamt Frankfurt, das dem Verein im September 2015 mit haarsträubenden Argumenten die Gemeinnützigkeit entzog, warf nun das Handtuch. „Pressemitteilung – Erfolg im Kampf um Gemeinnützigkeit: Doña Carmen e. V. zwingt Finanzbehörde in die Knie“ weiterlesen

25 Argumente gegen eine Anmeldepflicht bei Sexarbeit

von Doña Carmen e.V. – Stand November 2017

1.
Staatliche Erfassung von Prostitution – Anknüpfen an die Praxis im Nationalsozialismus

Rund 200 Jahre währte in den deutschen Ländern, dem Deutschen Reich und der Weimarer Republik eine Meldepflicht und Registrierung von Prostituierten. 1927 wurde dieser Praxis mit der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten die rechtliche Grundlage entzogen…….25 Argumente gegen ANMELDEPFLICHT

21 Einwände gegen den Kondomzwang bei Prostitution

von Doña Carmen e.V. – Stand November 2017

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz hat Deutschland als einziges Land der Welt den Kondomzwang bei Prostitution gesetzlich festgeschrieben. Doña Carmen e.V. lehnt den Kondomzwang entschieden ab. Nachfolgend tragen wir 21 Argumente gegen einen Kondomzwang bei Prostitution vor….
21 Einwände KONDOMZWANG

20 gute Gründe für ein eindeutiges NEIN zur ‚Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe‘

von Doña Carmen e.V. – Stand November 2017

1.
„Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“
– eine originäre Forderung von BKA und Innenministerien –

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Prostituiertenschutzgesetz wird „Erlaubnis-pflicht“ für Prostitutionsgewerbe als das eigentliche „Kernelement“ (S. 2) der Neuregelung bezeichnet. Die Forderung nach einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten entstammt der 1993 veröffentlichten BKA-Auftragsstudie „Logistik der Organisierten Kriminalität“ von Prof. Dr. Ulrich Sieber, seinerzeit Professor für Strafrecht……..  20 Gründe gegen ERLAUBNISPFLICHT