Die Kriminalisierung von Prostitution unter dem Corona-Regime

Ein Blick in die aktuell geltenden Corona-Bußgeld-Kataloge zeigt das Ausmaß der Kriminalisierung, das Prostitutionsgewerbe-Betreiber/innen, Sexarbeiter/innen sowie Prostitutionskunden in zum Teil ganz unterschiedlichem Maße erfahren.

Erwartungsgemäß richtet sich die Sanktionierung von Prostitution in erster Linie gegen die Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben, weil deren Betriebe in sämtlichen sechzehn Bundesländern geschlossen sind.

Hier weiterlesen:    TABELLE Bußgeldverordnungen

Corona-Unrechtsjustiz gegen Prostitution

Eine kritische Kommentierung der jüngsten Verwaltungsgerichts-Urteile zum Verbot von Prostitutionsstätten in Corona-Zeiten

von Doña Carmen e.V.
(Teil I)

Seit mittlerweile mehr als drei Monaten sind Bordellbetriebe in Deutschland im Zusammenhang der Corona-Pandemie geschlossen. Sexarbeit ist gegenwärtig hierzulande in acht von sechzehn Bundesländern verboten und in den übrigen Bundesländern per Verordnung in eine rechtliche Grauzone abgedrängt.

Hier weiterlesen: 01 Corona-Unrechtsjustiz Teil I

03 TABELLE COVID STATISTIK – BEWERTUNG RKI

 

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