Innenministerkonferenz für polizeiliche Reglementierung von Prostitution
Am 18./19. November 2010 hat die 191. Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg ein vom Bremer Innensenator Mäurer (SPD) vorgelegtes Konzept zur „stärkeren Regulierung von Prostitution“ einstimmig verabschiedet und die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Nicht mal ein halbes Jahr später, im Mai 2011, hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) dem Votum der Innenminister unterwürfig Folge geleistet und nach Angaben von www.welt-online.de den ersten Entwurf eines „schärferen Bordellgesetzes“ vorgelegt. Ministerin Schröder ist bekennendes Mitglied der für die Rechristianisierung Europas eintretenden Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), eine evangelikale Sekte, der auch die Familie des Zeitungsverlegers Axel Springer angehört. Da kommt zusammen, was zusammengehört.
Worum geht es bei dem geplanten neuen Prostitutionsgesetz?
Die von der IMK im November 2010 verabschiedeten Eckpunkte einer künftigen deutschen Prostitutionspolitik lassen keinen Zweifel aufkommen: Das seit 2002 geltende Prostitutionsgesetz soll gekippt werden! Es geht um eine umfassende polizeiliche Reglementierung von Frauen und Männern in der Prostitution, die auf eine demütigende Stigmatisierung der Betroffenen, auf ihre massive Entrechtung und Kriminalisierung sowie auf die Rundum-Überwachung eines gesamten Wirtschaftszweigs zielt, die jedem Polizeistaat zur Ehre gereichen würde. Das verdeutlichen die Kernforderungen der Innenministerkonferenz, an denen sich Bundesfamilienministerin Schröder erklärtermaßen orientieren will:
? Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
(eine Lizenz zum jederzeitigen Schließen von Prostitutionsstätten; bei rechtlichem Fehlverhalten einzelner Frauen oder eines Betreibers würden künftig alle dort tätigen Frauen durch Entzug der Genehmigung ihren Arbeitsplatz verlieren: eine Kollektivstrafe!
Zukünftig muss jeder, der ein Zimmer an Prostituierte vermietet, bei den Behörden vorsprechen und dafür einen Antrag stellen. Er wäre zukünftig nicht mehr nur Vermieter einer Wohnung, sondern konzessionspflichtiger Betreiber einer Prostitutionsstätte!)
? Vorherige Anzeige- bzw. Meldepflicht für Prostituierten
(Diese Pflichten führen zu bürokratischer Gängelung, zu Komplett-Registrierung, zu
polizeilichem Zwangs-Outing der betroffenen Frauen sowie zu einem jederzeit abrufbaren, behördlich kontrollierbaren Bewegungsprofil der Betroffenen.
Die jederzeitige vorherige (!) Anzeige- oder Meldepflicht bei jedem Orts- bzw. Etablissementwechsel passt nicht zum mobilen Charakter der Prostitution.)
? Verpflichtung der Betreiber/innen von Prostitutionsstätten, das Meldeverhalten der Prostituierten zu überwachen
(eine grobe Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts freiberuflich tätiger Frauen, eine Stigmatisierung und patriachale Entmündigung erwachsener Frauen, die ins 18. oder 19. Jahrhundert gepasst hätte, nicht aber ins 21. Jahrhundert.)
Die hier benannten Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Horrorkatalog, den die IMK 2010 beschlossen hat. Dagegen protestiert Doña Carmen. Wir sagen: Die IMK ist überhaupt nicht autorisiert, die Grundlinien der Prostitutionspolitik hierzulande festzulegen. Es handelt sich dabei um die illegitime Anmaßung eines informellen Gremiums von politischen Scharfmachern, die ganz anderen Interessen verpflichtet sind als denen der Frauen.
So ist die Kernforderung der IMK – die Einführung einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“, eine originäre Forderung des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahre 1993. Die BKA-Auftragsarbeit „Logistik der Organisierten Kriminalität“ von Prof. Dr. Ulrich Sieber forderte ausgehend von einer „moralischen Ablehnung der Prostitution“ die gewerberechtliche Genehmigung für Bordelle, damit die vom Prostitutionsgewerbe genutzten „Strukturen und Märkte beseitigt werden“ können. 2007 hat das BKA diese Forderung erneut präsentiert. Niemand außer dem BKA hatte diese Forderung in Deutschland zuvor erhoben! Erst im Anschluss daran sahen sich kirchlich gesponserte, am Tropf staatlicher Zuwendungen hängende und mit der Polizei kooperierende „Fachberatungsstellen“ für Frauen in der Prostitution genötigt, sich die BKA-Forderung zu eigenzumachen.
Die angemaßte Zuständigkeit von BKA und IMK wird gern mit einer angeblichen Zunahme von „Menschenhandel / Zwangsprostitution“ legitimiert. Davon kann aber keine Rede sein. So ist die Zahl mutmaßlicher „Menschenhandelsopfer“ – ein dramatisierender Begriff für arbeitsrechtliche Konflikte in der Prostitution bzw. für die Prostitutionsausübung von unter 21-jährigen Frauen – laut ‚Polizeilicher Kriminalstatistik‘ seit 10 Jahren rückläufig (- 23 %). Mit 621 registrierten Fällen von „Menschenhandel“ hat dieses Delikt für 2010 den niedrigsten Stand seit 18 Jahren erreicht – und zwar ohne ein schärferes Bordellgesetz! Fakt ist, dass der so genannte „Menschenhandel“ ein völlig marginales Phänomen ist: Bundesweit sind jedes Jahr lediglich 140-170 Frauen gerichtlich anerkannte Opfer dieser Deliktart. Bei 200.000 Frauen in der Prostitution ein Wert im Promillebereich!
Das eigentliche Ziel der Innenminister ist somit gar nicht die Kriminalitätsbekämpfung. Vielmehr geht es darum, eine gegen Frauen und Prostituierte gerichtete repressive gesellschaftspolitische Logik salonfähig zu machen, die da lautet: Rechtspositionen stärkt man nicht durch den Ausbau von Rechten oder den Abbau rechtlich diskriminierender Benachteiligungen, sondern nur durch eine Unterwerfung unter die obrigkeitsstaatliche Kontrolle von Pflichten, die die Betroffenen sich angeblich im eigenen Interesse vom Staat auferlegen lassen sollen. Diese obrigkeitsstaatliche Behandlung überträgt man nach einer gewissen Zeit der Gewöhnung von gesellschaftlichen Minderheiten auf die Gesamtgesellschaft.
Doña Carmen e.V. wendet sich gegen eine Totalüberwachung von Frauen in der Prostitution durch die Polizei und deren Hilfsorganisationen, gegen ständige Polizei-Razzien im Prostitutionsgewerbe und gegen die Regulierung von Prostitution auf Grundlage diskriminierender Sondergesetze. Wir sagen:
? IMK raus aus Frankfurt!
? Lebenslanger Mutterschutz für Kristina Schröder!
? Polizeiliche Reglementierung der Prostitution? –
Nein Danke!
? Rechte statt Razzien
?Greencard für Prostitutionsmigrantinnen!

