Der Berliner Sexarbeits-Kongress wird von seinen Initiatoren als „Offene Tagung“ und als „rationale Basis“ für eine Auseinandersetzung um Fragen der Sexarbeiter-Bewegung beworben. Schön wär’s!
Denn das scheint offenbar nicht für alle Interessierten und nicht für alle angekündigten AGs zu gelten. So verweigert eine auf der Kongress-Website als zuständige Kontaktperson angegebene Christiane Howe dem Mitglied von Doña Carmen e.V., Gerhard Walentowitz, die Teilnahme an der am dritten Tag tagenden „Forscher/innen-Gruppe“.
Die Ankündigung auf der Kongress-Website: „Interessierte Forscherinnen, die an Themen im Bereich Sexarbeit forschen oder forschen wollen oder einfach nur an einem Austausch interessiert sind, sind herzlich willkommen“, erweist sich als blanker Hohn angesichts des kafkaesk anmutenden, inquisitorischen Ausschluss-Verfahrens, das Frau Howe an den Tag legt (wie nachfolgender Mailverkehr dokumentiert):
Am 08.09.2014 um 08:46 schrieb Gerhard Walentowitz:
Sehr geehrte Frau Howe,
ich beabsichtige am 3. Tag des Berliner Sexarbeits-Kongresses am Arbeitstreffen der Forscher/innen-Gruppe teilzunehmen. mit freundlichen Grüßen Gerhard Walentowitz
Am 08.09.2014 10:31, schrieb Christiane Howe:
Hallo Gerhard Walentowitz,
da das Arbeitstreffen am 3. Tag ausschließlich für den Austausch von Forscherinnen und Forscher gedacht ist, d.h. ein eigener (interner, auch geschützter) Ort sein soll, wo diese die Möglichkeit haben über ihre Forschungsprojekte zu sprechen (weil es das sonst kaum sonst gibt), würde ich Sie bitten, Ihr Interesse daran zu spezifizieren.
Gruß,
Christiane Howe
Am 09.09.2014 um 20:50 schrieb Gerhard Walentowitz:
Sehr geehrte Frau Howe,
im Anschluss an die von mir mit verfasste Untersuchung zu „10 Jahre Prostitutionsgesetz: Mehr Menschenhandel durch Legalisierung von Prostitution? – Ein aktuelles Lehrstück über den Umgang von Wissenschaft mit dem Thema Menschenhandel'“ (veröffentlicht in „Kritische Justiz“, 4/2012, S. 460 ff.) ist mein gegenwärtiger Forschungsschwerpunkt die EU-Richtlinie EU/36/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/Jl des Rates sowie die Probleme der nationalen Umsetzung am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Walentowitz
Am 10.09.2014 09:28, schrieb Christiane Howe:
(ohne Anrede) vielen Dank für Ihre Ausführung. Wären dann bezüglich Ihres Themas die rechtlichen Workshops nicht von weitaus größerem Interesse? Was genau ist Ihr Interesse an der Forschungsgruppe? Noch mal zu Ihrer Information: Wir tauschen uns hier als (vor allem empirisch arbeitende) Forscher*innen über unsere Herangehensweisen, Forschungsansätze mit ihren Herausforderungen und Gelingens-bedingungen aus. Es geht hier weder um Vorträge noch kognitive Wissen-Inputs, nicht um Recht haben, nicht um die eine richtige Sicht und die eine Wahrheit (die es so oder so nicht gibt) und auch nicht ums darum herum streiten (was völlig müßig ist), es geht auch nicht um stundenlange, selbstbezogene Monologe, die alle ermüden – sondern um ein Miteinander, einen konstruktiven, eher nachdenklichen, kritisch hinterfragenden, fachlich-methodischen Austausch, der wertschätzend und respektvoll ist.
(ohne Gruß)
Am 11.09.2014 um 21:35 schrieb Gerhard Walentowitz:
Sehr geehrte Frau Howe,
der Austausch über Herangehensweisen, Forschungsansätze mit ihren Herausforderungen und Gelingensbedingungen beschreibt recht genau mein Interesse an der Forschungsgruppe. Dass dieser Austausch von gegenseitigem Respekt getragen sein sollte, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Betrachten Sie mich daher für definitiv angemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Walentowitz
Am 11.09.2014 22:33, schrieb Christiane Howe:
Hallo Gerhard Walentowitz,
leider kann ich Ihre Anmeldung nicht bestätigen, da in Ihren Fragestellungen ein solches Interesse nicht erkennbar ist. Leider haben Sie auch meinen Wunsch nicht entsprochen, Ihr konkretes Forschungsinteresse zu spezifizieren. Es tut mir leid, aber ich kann Sie – auch angesichts der inzwischen hohen Teilnehmer*innenzahl – nicht berücksichtigen.
Mit besten Gruß
Christiane Howe
Eine Nachfrage beim BesD-Vorstand, wie man zu dieser Ausschluss-Praxis gegenüber Doña Carmen e.V. stehe, ergab die Antwort, man sehe lediglich die beiden ersten Tage des Kongresses als entscheidend an und habe mit dem Vorgehen der Forscher/innen-AG am dritten Tage „im Grunde auch nichts zu tun“. Hat der BesD mit dem dritten Kongresstag wirklich nichts zu tun? Ist das in Ordnung?
Die Gründe für den Ausschluss können nicht in der Person oder Qualifikation des Doña-Carmen-Mitglieds Walentowitz liegen. Er hat bei vielen Gelegenheiten und in einer Vielzahl von Publikationen der letzten Jahre seine Parteinahme für Sexarbeiter-Interessen unter Beweis gestellt. Er selbst forscht zu Fragen des gesellschaftlichen Umgangs mit Sexarbeit und unterstützt auch andere Wissenschaftler/innen in ihren Forschungen. So schrieb der renommierte US-Prostitutionsforscher Prof. Dr. Ronald Weitzer (Universität Washington) im Vorwort zu seinem 2012 erschienen Buch „Legalizing Prostitution“:
„I owe huge debt of gratitude to Sietske Altink, Frank Bovenkerk, Sander Flight, Juanita Henning, Lorraine Nencel, Joyce Outshoorn, Maurice Punch, Marieke von Doorninck, Jan Visser, Henk Wagenaar, Gerhard Walentowitz, and Hans Willems. These experts informed me about policy changes, shared their own research findings, and advised me on practical matters, such as whom to interview and how to gain access to them. I am extremely indebted to my interviewees in Amsterdam, Antwerp, and Frankfurt as well as the individuals in the sex industry who provided information but were not formally interviewed. Juanita Henning deserves special thanks for helping me arrange and conduct interviews in Frankfurt. The Frankfurt data would have been very thin had it not been for her extraordinary help and insights. Additional help with the German situation was provided by Gerhard Walentowitz, who clarified many issues for me.”
Dem Ausschluss des Doña-Carmen-Mitglieds Walentowitz aus der Forscher/innen-Gruppe liegen in der Tat nicht Fragen der Eignung und Qualifikation, sondern schlicht politische Motive zugrunde. Frau Howe ist nämlich – ausweislich ihrer eigenen Veröffentlichungen – und im Unterschied zu Doña Carmen e.V. glühende Verfechterin eines „Polizeifeminismus“, der sich für die polizeiliche Überwachung des Prostitutionsgewerbes und der Sexarbeiter/innen stark macht.
Für Polizeirazzien
Bereits 1999, als es in Frankfurt/Main zu drastischen Polizeiaktionen gegen Prostitutions-migrantinnen kam und bis zum Jahr 2001 nahezu eintausend Frauen nach Polizeirazzien in den Bordellen abgeschoben und vertrieben wurden, erklärte die damalige Agisra-Sprecherin Christiane Howe: „Wir von AGISRA sehen die Razzien durchaus zwiespältig.“ (Der Freitag, 12.11.1999) In diesem Kontext hieß es im damaligen agisra-Rundbrief 28/29, Frankfurt 2000, S. 25 ff: „Wir haben nichts dagegen, dass den Bordellbetreibern mal etwas auf die Finger geklopft wird.“ Wohlgemerkt: Die Razzien richteten sich vor allem gegen die Frauen!! Eine klare Distanzierung gegenüber martialischen Polizeirazzien hätte anders ausgesehen.
Ist das in Ordnung?
Für Ausweispflicht und hohe Kontrolldichte im Prostitutionsgewerbe
Im Juli 2008 verfasste Frau Howe anlässlich des Berichts der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes ein Gutachten unter dem Titel „Anmerkungen und Empfehlungen für den KOK und seine Mitgliedsorganisationen“. Darin plädierte Howe dafür, dass selbständige Prostituierte bei Schwarzarbeits-Kontrollen durch die Zollverwaltung einen „Ausweis“ vorlegen sollten und sprach in diesem Zusammenhang von einer „sicherlich auch zu begrüßenden hohen Kontrolldichte“ gegenüber dem Prostitutionsgewerbe. (Howe-KOK-Gutachten, S. 23 /24) Wie ist eine derartige Positionierung mit der des BesD und mit Sexarbeiter-Interessen vereinbar? Ist das in Ordnung?
Für eine „Erlaubnispflicht“ von Prostitutionsstätten
Frühzeitig und eindeutig positionierte sich Howe für die von Sexarbeitern stets abgelehnte „Erlaubnispflicht“ von Prostitutionsstätten. So schrieb sie bereits 2008:
„Mit der Einführung einer Konzessionierung, einer so genannten Erlaubnis- und Genehmi-gungspflicht, würden für die Allgemeinheit entsprechende Regelungen zur Transparenz der Prostitutionsbetriebe geschaffen. Diese Regelungen sollten dem schutzwürdigen Interesse von Prostituierten und Benutzern / Gästen dieser Betriebe dienen… Diese Regelungs-mechanismen würden vor allem der Zielrichtung des Prostitutionsgesetzes entsprechen, die rechtliche Stellung der Prostituierten zu stärken.“ (Howe-KOK-Gutachten, S. 25/26)
Wieso leitet eine Befürworterin der Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten die Forscher-/innen-AG eines Sexarbeits-Kongresses, wenn die Initiatorinnen des Kongresses sich offiziell gegen eine solche Erlaubnispflicht aussprechen? Ist das in Ordnung?
Für Polizei-Kontrollen Und wer soll die Regelungen und Auflagen im Zusammenhang der Erlaubnispflicht kontrollieren? Nach Frau Howes Ansicht nicht etwa die gemeinhin zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden, sondern – wie gehabt – die Polizei: „Ausbeutung lässt sich nur dann wirklich definieren und feststellen, wenn Verträge existieren, Bücher geführt werden und die Polizei die Möglichkeit hat, diese ökonomischen Zusammenhänge zu überprüfen.“ (Howe-KOK-Gutachten, S. 29)
Seit wann ist die Überprüfung des Prostitutionsgewerbes durch die Polizei und damit eine rechtlich diskriminierende Sonderbehandlung im Interesse der Sexarbeiter?
Was haben derartige Positionen auf einem Sexarbeiter-Kongress verloren?
Peinliches Plagiat: Bei Prostitutionsgegner abgeschrieben!
Als wäre die inhaltliche Positionierung „pro Polizei“ nicht schon schlimm genug, erweisen sich derartige Passagen auch noch als peinliches Plagiat. Howe hat abgeschrieben bei dem Befürworter einer scharfen Reglementierung von Prostitution und dem Verfechter der Einführung eines bundesweiten „Prostitutionsregisters“ samt Ausweispflicht und Prostituierten-Foto, Prof. J. Renzikowski.
Original Prof. J. Renzikowski (2007):
„Ausbeutung lässt sich eher feststellen, wenn Verträge existieren, Bücher geführt werden und die ökonomischen Zusammenhänge durchleuchtet werden können.“ (zit. nach: Joachim Renzikowski, Reglementierung von Prostitution: Ziele und Probleme – eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes, S. 46)
Plagiat Christiane Howe (2008)
„Ausbeutung lässt sich nur dann wirklich definieren und feststellen, wenn Verträge existieren, Bücher geführt werden und die Polizei die Möglichkeit hat, diese ökonomischen Zusammenhänge zu überprüfen.“ (zit. nach Howe-KOK-Gutachten, S. 29)
Die Position von Howe ist – wie die eingefügten Änderungen verdeutlichen – sogar noch polizeilastiger als das Renzikowski-Original. Und das will schon was heißen! Wie kann man angesichts dessen jemanden wie Frau Howe mit der Zuständigkeit für eine „Forscher/innen-AG“ betrauen? Ist das etwa seriös? Ist das in Ordnung?
In der Polizeiforschung tätig
Frau Howe hat ihre Positionen bis heute nicht öffentlich zurückgenommen. Zurzeit arbeitet sie in der Polizeiforschung als wissenschaftliche Mitarbeiterin und „Koordinatorin“ für das Forschungsprojekt „CODISP“ (Création de Concepts et d’Outils pour le Développement de l’Intelligence de Sécurité Publique). Diesem Projekt geht es nach eigenen Angaben darum, „das Repertoire praktischer Polizei-arbeit“ zu erweitern. Zu dessen „Zielen“ heißt es auf der Projekt-Website:
„Wir rekonstruieren die konkreten Arbeitsabläufe im alltäglichen Polizeidienst… Wir fragen, welche Rolle Innovationskonzepte (z.B. „intelligence-led policing) in der Polizeiarbeit spielen…. Die Polizeikräfte nutzen die von uns erhobenen Praxisfälle als Lehrfälle… Die Polizei erhält mit diesen Methoden ein weiteres Spektrum an Problemlösungskapazitäten.“
(zit. nach: http://www.cmb.hu-berlin.de/forschung/drittmittelprojekte/codisp-creation-de-concepts-et-doutils-pour-le-developpement-de-lintelligence-de-securite-publique)
Vor dem Hintergrund solcher Aussagen muss die Frage erlaubt sein:
Welchen Interessen sieht sich Frau Howe eigentlich verpflichtet? Sind es die Interessen der Sexarbeiter/innen? Oder die der Polizei?
Angesichts der Tatsache, dass der obere Polizeiapparat hierzulande zu den glühendsten Verfechtern einer verschärften Prostitutions-Reglementierung per Erlaubnis- und Meldepflicht gehört, müsste auch dem Letzten klar sein, dass die Interessen beider Seiten weder identisch sind, noch ausreichend gemeinsame Schnittmengen existieren.
Es ist eine Tatsachenfeststellung: Die inhaltlichen Positionen von Frau Howe sind mit den offiziell vom BesD vertretenen politischen Positionen nicht identisch.
Hier besteht also Erklärungsbedarf. Was qualifiziert eine Person mit den hier dargestellten Positionen als Kontaktperson für die „Forscher/innen-AG“ eines Sexarbeits-Kongresses?? Was die Sexarbeiter-Bewegung in der gegenwärtig schwierigen Situation massiver Angriffe der Regierung auf die Rechte von Sexarbeiter/innen am Allerwenigsten braucht, ist der von Frau Howe betriebene Rückfall in alte Muster gegenseitiger Ausgrenzung.

