Ein Blick in die aktuell geltenden Corona-Bußgeld-Kataloge zeigt das Ausmaß der Kriminalisierung, das Prostitutionsgewerbe-Betreiber/innen, Sexarbeiter/innen sowie Prostitutionskunden in zum Teil ganz unterschiedlichem Maße erfahren.
Erwartungsgemäß richtet sich die Sanktionierung von Prostitution in erster Linie gegen die Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben, weil deren Betriebe in sämtlichen sechzehn Bundesländern geschlossen sind.
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