Sexarbeit & Prostitutionsgewerbe:

Der Lockdown geht –
Überwachung und Diskriminierung bleiben

Beim rechtlichen Umgang des Staates mit Prostitution unter den Bedingungen von Corona sind zwei Bereiche zu unterscheiden:

–  Sexuelle Dienstleistungen: Die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch soloselbständige Sexarbeiter*innen jenseits konzessionspflichtiger Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes.

Prostitutionsgewerbe: Die Erbringung / Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen innerhalb konzessionspflichtigen Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen).

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TRENDS August 2021-1

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Prostitution, Pandemie und Panikmache

Das Phantom der „zweiten Welle“ bei Corona-Neu-Infektionen und die Unhaltbarkeit staatlicher Lockdown-Politik gegenüber dem Prostitutionsgewerbe

Eine Positionierung von Doña Carmen e.V. –
September 2020

Einleitung

Wer prostitutionspolitisch für die „Öffnung der Bordelle“ und die uneingeschränkte Wiederzulassung sexueller Dienstleistungen Partei ergreift, sollte das aktuelle Infektionsgeschehen um Corona kennen und anhand allgemein nachvollziehbarer Daten und darauf basierender Größenordnungen und Vergleiche bewerten können.

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Prostitution, Pandemie und Panikmache 03

ANHANG 01 – TABELLE CORONA ENTWICKLUNG-2

ANHANG 02 – CORONA und TESTS-1