Sexarbeit & Prostitutionsgewerbe:

Der Lockdown geht –
Überwachung und Diskriminierung bleiben

Beim rechtlichen Umgang des Staates mit Prostitution unter den Bedingungen von Corona sind zwei Bereiche zu unterscheiden:

–  Sexuelle Dienstleistungen: Die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch soloselbständige Sexarbeiter*innen jenseits konzessionspflichtiger Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes.

Prostitutionsgewerbe: Die Erbringung / Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen innerhalb konzessionspflichtigen Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen).

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TRENDS August 2021-1

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