Die Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz

Hier finden Sie die am 21. Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Klageschrift. Doña Carmen e.V. bittet alle Menschen, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, um Spenden zur Begleichung noch ausstehender Kosten im Zusammenhang unserer Verfassungsbeschwerden-Kampagne.Spendenkonto:

IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF 1822

Danke!

Hier die Klageschrift:
VERFASSUNGSBESCHWERDE ProtSchG 2017