Verfassungsbeschwerde ProstSchG: Nägel mit Köpfen machen! Zentrales Treffen am 3. März 2017 in Frankfurt

In 4 Monaten tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft!

Am 1. Juli 2017, also in vier Monaten, beginnt eine neue Ära der Rechtlosstellung von Sexarbeiter/innen in der Prostitution.

Was passiert ab dem 1. Juli 2017? Werden sich alle Sexarbeiter/innen freudig und freiwillig bei Gesundheitsämtern und zuständigen Behörden melden, um – wie von der Regierung gewollt – dankbar ihren Hurenpass in Empfang zu nehmen?
Wohl kaum!

Deshalb werden Polizei- und Ordnungsbehörden mit hoher Wahrscheinlichkeit Druck ausüben auf Betreiber von Etablissements, die fortan als „erlaubnispflichtige Prostitutionsgewerbe“ gelten. Aus durchaus berechtigter Angst vor einer Nichterteilung einer Konzession werden sie die in ihren Etablissements tätigen Sexarbeiter/innen scharenweise nötigen, sich der nunmehr erforderlichen gesundheitlichen Zwangsberatung zu unterziehen und sich der Zwangsregistrierung (Meldepflicht) zu unterwerfen. Denn ohne eine solche Anmeldung dürfen Sexarbeiter/innen in Prostitutions-Etablissements künftig nicht mehr tätig sein. Auf diesen perfiden Zwangs-Mechanismus setzt die Regierung ab dem 1. Juli 2017.

Die Verfassungsbeschwerde jetzt auf den Weg bringen!

Wenn eines sicher ist, dann das: Die Rechte von Sexarbeiter/innen kommen unter die Räder. Das wollen wir verhindern. Deshalb unterstützt Doña Carmen e.V. eine Verfassungsbeschwerde von Betroffenen gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“.

Bislang hat es schon zwei bundesweite Treffen zur Vorbereitung einer solchen Verfassungsbeschwerde gegeben. Betroffene und Aktivisten für die Rechte von Sexarbeiter/innen haben mit einem intensiven Meinungsaustausch Voraussetzungen für eine Klage in Karlsruhe geschaffen. Jetzt gilt es, Nägel mit Köpfen machen.
Andere reden davon. Wir handeln. Deshalb laden wir Betroffene, Sexarbeiter/innen wie Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements, herzlich ein:

Zentrales Treffen „Verfassungsbeschwerde ProstSchG“
Wann?  Freitag, 3. März 2017, 12 Uhr
Wo?  Doña Carmen, Elbestraße 41, Frankfurt

(Hinweis: Das ursprünglich für den 24. Febr. 2017 geplante Treffen musste aus terminlichen Gründen auf den 3. März 2017 verschoben werden.)

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!

Wir haben mit Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Er wird am 3. März 2017 anwesend sein und die Kernpunkte der Verfassungsbeschwerde darlegen. In ‚Wikipedia‘ heißt es über Starostik: „Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.“

Bitte um Spenden für die Verfassungsbeschwerde!

Eine Verfassungsbeschwerde schreibt sich nicht von selbst. Und sie auf den Weg zu bringen, erfordert organisatorische und politische Vorkehrungen. Wir bitten daher alle, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, um eine Spende:

SPENDENKONTO VERFASSUNGSBESCHWERDE
Doña Carmen e.V., Frankfurter Sparkasse
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 / BIC HELADEF 1822

Keine Umsetzung des ProstSchG, solange Karlsruhe nicht entschieden hat!

Die Vorbereitungen zur Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetzes“ sind in vollem Gange. Wir meinen: Es besteht kein Grund zu einer eilfertigen Umsetzung dieses Gesetzes, solange das Bundesverfassungsgericht nicht darüber entschieden hat.
Verwenden wir all unsere Energie darauf, nicht ein Schandgesetz, sondern die Verfassungsbeschwerde dagegen in die Tat umzusetzen! Die Grundrechte von Sexarbeiter/innen sind nicht verhandelbar. Das „Prostituiertenschutzgesetz“ muss scheitern.
ProstSchG? – ‚Nein‘ heißt ‚Nein‘!
Verfassungsbeschwerde: Na klar!   3. März 2017, Frankfurt/Main

Wir freuen uns, Sie in Frankfurt begrüßen zu können! Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung erforderlich über Tel. 069 – 7675 2880 bzw.  per E-Mail: donacarmen@t-online.de oder unser Kontatkformular.