Internationaler Frauentag, 8. März 2012 – CDU blockiert… FDP hat ‚Bauchschmerzen‘… SPD will nicht locker lassen…

 Schluss mit der SONDERBESTEUERUNG
von Frauen in der Prostitution!

Seit September 2008 versucht das Hessische Finanzministerium den Frauen in der Prostitution ein so genanntes „vereinfachtes Steuer-Vorauszahlungsverfahren“ aufzunötigen: Prostituierte sollen täglich 25 Euro über Bordellbetreiber ‚freiwillig’ als Steuervorauszahlung an die Finanzkassen zahlen.  

Doña Carmen e. V. wendet sich seit der Einführung des Verfahrens entschieden gegen eine Praxis, bei der es erkennbar um eine ausgrenzende und insofern diskriminierende berufsgruppenspezifische Sonderbehandlung geht. Im Oktober 2011 wandte sich Dona Carmen erneut mit einem „Offenen Brief“ an sämtliche Abgeordnete des Hessischen Landtags und forderte sie auf, dieses schändliche, ohne rechtliche und gesetzliche Grundlage praktizierte Verfahren umgehend einzustellen.

Unsere Argumente gegen diese diskriminierende Sonderbesteuerung sind klar und einleuchtend. Wir haben sie den hessischen Landtagsabgeordneten vor- und rückwärts buchstabiert:

  1. Mit der generellen Zuständigkeit der Steuerfahndung verstößt das Verfahren gegen § 208 AO, wonach die Steuerfahndung nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts einer Steuerstraftat aktiv werden soll. Der Verdacht darf sich also nicht als Blanko-Generalverdacht gegen eine ganze Berufsgruppe als solche richten, wie es hier der Fall ist.
  2. Mit einer generellen berufsgruppenspezifischen Schätzung – täglich 25 € Vorauszahlung unabhängig vom tatsächlich erzielten individuellen Einkommen – liegt ein Verstoß gegen § 162 AO vor, wonach eine Steuerschätzung nur hinsichtlich einzelner Steuerpflichtiger erlaubt ist;
  3. Verletzt wird der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach § 85 AO: Durch einen für alle Frauen gleich hohen täglichen Vorauszahlungsbetrag wird faktisch Ungleichheit geschaffen. Der Grundsatz, dass die, die viel leisten, höher besteuert werden, und jene, die weniger leisten, niedriger besteuert werden, wird missachtet.
  4. Schließlich wird durch Einschaltung Dritter in das Besteuerungsverfahren – nämlich von Bordelbetreibern, die als Privatpersonen nicht dem Steuergeheimnis unterliegen – den betroffenen Frauen die Inanspruchnahme des in § 30 AO gesetzlich verbrieften Steuergeheimnisses vorenthalten.

CDU legitimiert Rechtsbruch gegenüber Prostituierten

Im einem Antwortschreiben an Doña Carmen e.V. vom 21. 12. 2011 rechtfertigt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, den gegenüber den Prostituierten betriebenen Rechtsbruch mittels Sonderbesteuerung: „Das in Hessen praktizierte Düsseldorfer Verfahren verfolgt den Zweck, den Vollzugsdefiziten im ‚Rotlichtmilieu‘ entgegenzuwirken und nimmt daher zu Recht auf die Feststellungen und Vorschläge des Bundesrechnungshofes aus 2003 Bezug.“

In der Tat erklärte der Bundesrechnungshof 2003: „Abweichend von der bisher völlig unzulänglichen üblichen Besteuerung der Prostituierten sollte ein besonderes Verfahren eingeführt werden.“ Doch die Empfehlung des Bundesrechnungshofs war das genaue Gegenteil dessen, was jetzt in Hessen und sechs weiteren Bundesländern praktiziert wird:

(1) sie richtete sich an die Bundesregierung, nicht an einzelne Bundesländer;
(2) sie forderte eine „bundeseinheitliche Regelung“, keine länderspezifischen Verfahren;
(3) sie forderte eine gesetzliche Regelung, keine Besteuerung durch Länder-Erlasse;
(4) sie forderte eine „Pauschalsteuer“, kein Vorauszahlungsverfahren.

Dies eine Beispiel zeigt: Die CDU bastelt sich ihre Wirklichkeit zurecht – und pfeift auf Recht und Gesetz. So missbilligt sie auch die Forderung von Doña Carmen, die Bordellbetreiber bei der Besteuerung der Frauen außen vor zu lassen: „Entgegen Ihrer Forderung kann auf die Einschaltung der ‚Bordellbetreiber‘ in dem vereinfachten Vorauszahlungsverfahren leider nicht verzichtet werden…“, heißt es im Schreiben der CDU-Landtags-fraktion an Doña Carmen! Welch eine Posse: Da rückt der Innenminister der hessischen Landesregierung, Boris Rhein, Bordellbetreiber in die Nähe des „lupenreinen organisierten Verbrechens“, während der Finanzminister derselben Landesregierung parallel dazu nichts unversucht lässt, Bordellbetreiber mit originär hoheitlichen Aufgaben der Steuereintreibung zu betrauen!

Angesichts der bislang vorgetragenen grundsätzlichen Kritik am Sonderbesteuerungs- verfahren bekannte der Vertreter der FDP im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags: „Die Argumente, die vorgetragen wurden, sind durchaus stichhaltig.“ Er könne die in Hessen praktizierte Form der Sonderbesteuerung von Prostituierten nur mit „viel Bauchschmerzen“ akzeptieren. (Stenografischer Bericht, 37. Sitzung des Haushaltsausschusses  des Hessischen Landtags, 11.05.2011, S.15)

Das tägliche Abkassieren von 25 € bei den Frauen durch die Bordellbetreiber – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes – sowie das Weiterleiten der Beträge an die Steuerfahndung ist weder durch Recht noch Gesetz gedeckt und gehört umgehend abgeschafft. Aus diesem Grund haben sich die Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Linkspartei den Argumenten von Doña Carmen e.V. angeschlossen und entsprechende Anträge im Landtag eingebracht. Nur die CDU-Betonköpfe und ihre FDP-Schleppenträger verhindern mit einer hauchdünnen Mehrheit in Hessen bisher, was jeder vernünftige Mensch fordern muss:

Die Sonderbesteuerung muss weg!