Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung der Verfassungsklage –

Das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist beschlossene Sache.

Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Großen Koalition eine massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen im Prostitutionsgewerbe beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 23. Sept 2016 den Weg geebnet. Alles Weitere sind Formalien, das Gesetz ist beschlossene Sache.

Ein lupenreines Repressions-Gesetz – unsere Grundrechte werden ausgehebelt!

Zu den Grundsätzen einer rechtstaatlichen Demokratie gehört, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Die unterschiedliche Behandlung von Sexarbeiter/innen gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen ist nicht an sich schon verfassungswidrig. Wohl aber ist das der Fall bei „additiven Grundrechtseingriffen“. Hier werden die Grundrechte Stück für Stück abgebaut. Der einzelne Eingriff mag noch hinnehmbar erscheinen, aber nach dem „Gesamtbild“ ist es zu viel. So liegen die Dinge beim „Prostituiertenschutzgesetz“!

Mit dem Zwang zu gesundheitlicher Beratung, mit einer zusätzlichen Zwangsberatung bei einer „zuständigen Behörde“, die sich das Recht anmaßt, Prostitutionstätigkeit zu verbieten; mit Zwangsregistrierung & Zwangs-Outing für jede Sexarbeiterin; mit einem ständig mitzuführenden Hurenpass („Anmeldebescheinigung“); mit Kondomzwang (ausschließlich bei Prostitution), mit Sanktionen, Sanktionen, Sanktionen… (bis zu 50.000 € Bußgeld), mit einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (bereits ab 2 Sexarbeiter/innen) und einer Komplett-Überwachung des gesamten Prostitutionsgewerbes ist das Maß voll!

Grundrechte von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements werden systematisch aushebelt:

  • verletzt wird Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung;
  • verletzt wird Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…);
  • verletzt wird Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) etc.;
  • verletzt wird Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.

Dagegen müssen und werden wir uns zur Wehr setzen. Mit einer Verfassungsklage!

Verfassungsklage in Ausarbeitung

Zu diesem Zwecke fand im September 2016 in Frankfurt auf Initiative von Doña Carmen e.V. ein erstes ermutigendes Treffen von Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Sexarbeits-Aktivisten statt.

Wir haben mit Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Rechtsanwalt für die Ausarbeitung einer Verfassungsklage gewinnen können. In ‚Wikipedia‘ heißt es über ihn: „Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.“

Bis zum Jahresende 2016 wird ein erster Entwurf für die Verfassungsklage vorliegen.
Im Dezember diesen Jahres (ggf. Anfang des kommenden Jahres) lädt Doña Carmen e.V. zu einem weiteren Treffen. Dort wird der Entwurf der Verfassungsklage vorgestellt, dort werden die weiteren Schritte beraten.

Jeder, der das schreiende Unrecht des „Prostituiertenschutzgesetzes“ nicht einfach hinnehmen will und jede, die nicht „Ja und Amen“ sagt zu dem damit verbundenen massiven Eingriff in die eigenen Grundrechte, ist hiermit aufgefordert und herzlich eingeladen, an diesem nächsten Treffen teilzunehmen!

Das genaue Datum und der genaue Ort des Treffens werden allen Interessierten mitgeteilt, die sich bei Doña Carmen e.V. melden.

Unsere Bitte und unser Appell:

  • Unterstützt aktiv die Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“!
  • Beteiligt euch am nächsten geplanten Treffen! Sprecht weitere Interessierte an!
  • Unterstützt die Verfassungsklage auch finanziell! Sorgen wir dafür, dass die Kosten der Verfassungsklage auf viele Schultern verteilt werden!

Doña Carmen e.V. wird zu diesem Zweck ein Soli-Konto einrichten und dies allen Interessierten mitteilen!

Nur noch 8 Monate (!) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes

Die Einführung des neuen Gesetzes wird viel Schaden anrichten, bis die Verfassungsklage greift. Der Widerstand dagegen muss sicherlich auf verschiedenen Ebenen geführt werden. Eines aber ist klar: Der Verzicht auf eine Verfassungsklage wäre töricht und dumm.
Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen! Auf jeden Einzelnen kommt es an!

Doña Carmen e.V.
25. Oktober 2016

Kontakt: Tel. 069 76752880
Mail: donacarmen@t-online.de