Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ mit der Mehrheit der Großen Koalition und damit eine massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen im Prostitutionsgewerbe beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 23. Sept 2016 den Weg geebnet. Alles Weitere sind Formalien, Das Gesetz ist beschlossene Sache.
Dabei handelt es sich um ein lupenreines Repressions-Gesetz, das die Grundrechte aller im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen aushebelt. Es steht für „additive Grundrechtseingriffe“: Jeder einzelne Eingriff mag für sich genommen hinnehmbar erscheinen, aber nach dem „Gesamtbild“ ist es zu viel.
Verletzt wird in erster Linie Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung von Sexarbeiter/innen. Verletzt werden darüber hinaus Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…) sowie Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.
Auf Initiative von Doña Carmen e.V. hat in Frankfurt ein Treffen von Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Sexarbeits-Aktivisten stattgefunden.
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, wurde mit der Ausarbeitung einer Verfassungsklage beauftragt. Starostik ist bekannt für seine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Dona Carmen e.V. hält eine Verfassungsklage gegen das Gesetz für unausweichlich und für erfolgversprechend. Die Große Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren nicht einen einzigen der zahlreichen und fundierten Kritikpunkte gelten lassen. Mit gnadenloser Ignoranz
wurde ein repressives Gesetz durchgezogen, dass in der Prostitutions-Branche keinen Stein auf dem anderen lassen wird.
Wenngleich die Bewegung für die Rechte von Sexarbeiter/innen mit der Verabschiedung des „Prostituiertenschutzgesetzes“ eine empfindliche Niederlage erlitten hat, wird dies den legitimen Kampf für die rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit anderen Berufen nicht ausbremsen, sondern neuen Auftrieb geben.

