Um die institutionelle Diskriminierung von Sexarbeiter/innen in Marburg zu beenden, können Sie uns hier unterstützen, indem Sie den folgenden Brief/Email an das Marburger Stadtparlament senden.
In Marburg findet die seit 2017 erforderliche gesundheitliche Zwangsberatung nach ProstSchG in der Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamts statt. Das ist diskriminierend, weil:
► Der ‚Sozialpsychiatrische Dienst‘ ist laut Gesetz (HGöGD § 7) für „Menschen mit psychischen Krankheiten“ zuständig. Er eignet sich daher nicht als Anlaufstelle für Angehörige einer gesamten Berufsgruppe, die per Gesetz zu Gesundheitsberatungen zwangsverpflichtet wurde.
► Bereits im Nationalsozialismus wurden Prostituierte unter tätiger Mithilfe der Psychiatrie pathologisiert, gesellschaftlich ausgegrenzt und als so genannte „Asoziale“ zu Zwangsarbeiten herangezogen.
Bitte ergreifen Sie Initiativen, die diesen Missstand umgehend beseitigen.
Vielen Dank,
Ihr Team von Doña Carmen e.V.

