Doña Carmen bedankt sich:

Erfolgreiche Spendensammlung für Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

Doña Carmen e.V. bedankt ´sich bei allen, die durch ihre Spende die Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ermöglicht haben!

In der kurzen uns zur Verfügung stehenden Zeit von Anfang Dezember 2018 bis Anfang Februar 2019 sind insgesamt 8.585,50 € für diesen Zweck gespendet worden. Dieser Betrag ermöglichte uns eine angemessene solidarische Honorierung der Arbeit von Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), der sich bereit erklärt hatte, innerhalb der verbleibenden, seit August 2018 laufenden 6-Monats-Frist eine der Form entsprechende Klage beim Straßburger Gericht einzureichen. Ein kleiner Restbetrag verbleibt zweckgebunden in der „Kampfkasse“, um die nächsten juristischen und politischen Schritte im Zusammenhang der Klage finanzieren zu können.

Angesichts der kurzen für die Ausarbeitung der Klage verbleibenden Zeitspanne erwies sich der Weg nach Straßburg als ambitionierter Kraftakt, der auch die Zeit zwischen den Jahren mit Absprachen, Recherchen und Abfassungen in Anspruch nahm. Im Unterschied zur damaligen Verfassungsbeschwerde, wo seinerzeit insgesamt 26 Kläger/innen ihre Unterschrift unter einen einzigen Beschwerdetext setzten, erfordert eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof für jede klagende Person eine gesonderte Klagebegründung.

Nicht zuletzt deshalb sowie aus prozesstaktischen Gründen wurde die Zahl der Beschwerdeführer/innen auf letztlich fünf Personen reduziert, die stellvertretend für alle übrigen Klagewilligen stehen. Dabei handelt es sich um eine Sexarbeiterin (die vielen bekannte Kollegin Felicitas Schirow), um die Betreiberin eines kleinen Bordells sowie die Betreiberin eines großen Laufhauses, um eine Tantra-Masseurin sowie einen Prostitutionskunden. Letztere vier Personen haben von ihrem Recht auf Anonymität Gebrauch gemacht.

Die Klage stützt sich im Wesentlichen auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privatlebens, der Wohnung und der Korrespondenz schützt.

Das Prostituiertenschutzgesetz muss weg. Es erweist sich schon jetzt als Flopp im Hinblick auf die beabsichtigte staatliche Registrierung aller Sexarbeiter/innen. Bislang haben sich maximal lediglich 15 % der geschätzt 200.000 Sexarbeiter/innen registrieren lassen. Vom angeblichen „Schutz“ der Betroffenen braucht man erst gar nicht reden.

Leider ist das Gesetz alles andere als „wirkungslos“, wie gegenwärtig in den Medien in Unkenntnis der tatsächlichen Sachverhalte behauptet wird. Denn es führt gegenwärtig flächendeckend zur Schließung von zahlreichen Prostitutionsbetrieben. Das ist das Ergebnis des Zusammenspiels von Sperrgebietsverordnungen, Baunutzungsverordnungen und hohen bürokratischen Hürden im Zusammenhang der Konzessionierung und der Erstellung von Betriebskonzepten für das Prostitutionsgewerbe.

Damit werden Beschäftigungsmöglichkeiten von Sexarbeiter/innen massiv und mutwillig zerstört – ein zentrales Anliegen des Prostituiertenschutzgesetzes.

Viele Sexarbeiter/innen sind mittlerweile in die Illegalität getrieben, andere haben ihren Job an den Nagel gehängt oder gehen ins Ausland, um dem staatlich forcierten Zwangsouting zu entgehen. Es ist daher zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland möglichst zeitnah behandelt und hoffentlich im Sinne des Respekts vor den Grundrechten der Betroffenen.

Es ist notwendig und unverzichtbar, das Prostituiertenschutzgesetz auf allen Ebenen – juristisch, politisch sowie im Alltag – zu delegitimieren. Betroffene sollten, wenn möglich, vor den Verwaltungsgerichten den Instanzenweg durchklagen, um auf diese Weise parallel zur Klage in Straßburg den Weg zum Bundesverfassungsgericht wieder zu eröffnen. Juristische Argumente für derartige Klagen lassen sich reichlich aus der auf der Website von Doña Carmen e.V. veröffentlichten Verfassungsbeschwerde entnehmen.

Entscheidend bleibt letztlich der politische Druck, den wir alle ausüben müssen, um das schändliche Prostituiertenschutzgesetz möglichst bald zu Fall zu bringen.

Doña Carmen e.V. wird auch weiterhin über den Fortgang der Dinge in Straßburg berichten und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten.