Doña Carmen für sofortige Freilassung von Wikileaks-Gründer Julian Assange

Wikileaks, Kondompflicht und Neue Keuschheit – Der Fall Julian Assange

Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund der Probleme, die die baden-württembergische Landesregierung 2009 mit der politisch gewollten Schließung so genannter „Flatrate-Bordelle“ hatte, legte die Landesregierung dem Bundesrat mit Datum vom 21.05.2010 die Entschließung „Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“ vor. Darin wird ausgeführt, dass Prostituierte durch die Einführung des Prostitutionsgesetzes und die damit angeblich verbundenen geringeren Eingriffsmöglichkeiten der Polizei „Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche und seelische Unversehrtheit“ ausgesetzt seien.
Dem sei nur durch eine „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ und durch ein „engmaschiges System an Meldepflichten“ beizukommen. Der Betreiber einer Prostitutionsstätte solle daher zum Zwecke der „Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten“ zukünftig „auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen“. Bei Zuwiderhandlung müssten Betreiber/innen Bußgeld zahlen und im Wiederholungsfall mit dem Verlust der Betriebserlaubnis bzw. „strafrechtlicher Sanktionierung“ rechnen. Bayern hat als bisher einziges Bundesland bereits am 27.04.2001 einen neuen Paragrafen in die bayerische Hygieneverordnung eingefügt: „§ 6 Kondomzwang bei Prostituierten“.Ob nun staatlicher Zwang zum Kondom oder staatlicher Zwang zur Einigung von Sexpartnern hinsichtlich des Kondomgebrauchs – beides eröffnet eine rechtlich fragwürdige Grauzone für politische Einflussnahme und Instrumentalisierung, die Doña Carmen ablehnt.Wikileaks und die K-FrageEin Paradebeispiel dafür, wie der staatlich verordnete Umgang mit Kondomen sexualpolitisch instrumentalisiert werden kann, liefert der Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Zwei Schwedinnen, die ihn wegen seiner medialen Berühmtheit offenbar glühend verehrten, hatten im August 2010 mit ihm Sex – und waren stolz darauf, wie ihre anschließend über Twitter versandten Nachrichten verrieten. Es gab keine Vergewaltigung, keine sexuelle Belästigung – der Sex war einvernehmlich. Am darauf folgenden Tag arrangierte eine der Frauen für Assange eine Party, die andere half ihm anschließend finanziell weiter. Allerdings gab es wohl jeweils Streit um ein beim Sex geplatztes Kondom. Nachdem beide Frauen einander anvertrauten, gingen sie aus Angst vor HIV und zwecks Klärung der Frage, ob man in diesem Fall den Sexpartner zu einem Aidstest zwingen könne, zur Polizei. (Ihr eigener Aidstest war negativ.) Die Konsequenz: Ein europäischer Haftbefehl gegen den mittlerweile in England lebenden Assange.Nach schwedischem Sexualstrafrecht kann Vergewaltigung in einem minder schweren Fall bereits dann vorliegen, wenn eine Frau sich auch mehrere Tage nach einem zunächst einvernehmlichen Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. So erklärte es die in Schweden als „radikalfeministisch“ geltende Oberstaatsanwältin Marianne Ny, die den Haftbefehl gegen Assange unterschrieb, der erstaunten internationalen Öffentlichkeit.Hintergrund dieses Haftbefehls (eine Anklage wurde bislang nicht erhoben) war die Neufassung des schwedischen Sexualstrafrechts im Jahre 2005, wobei im Zusammenhang mit Vergewaltigung der Begriff ‚Zwang‘ neu definiert wurde. Die Ausübung von ‚Zwang‘ wird gleichgesetzt mit der Ausnutzung eines „hilflosen Zustands“. Es ist nicht mehr erforderlich, dass jemand gegen seinen Willen zu etwas genötigt wird. Gleichzeitig wurde auch die ‚Drohung‘ im Kontext von Sexualdelikten neu gefasst: Sie muss nicht mehr objektiv bestehen, es reicht aus, dass sie lediglich empfunden wird. Damit wird aus sexueller Nötigung schnell eine Vergewaltigung. Weiterhin ist es verboten, ohne beiderseitiges Einverständnis beim Geschlechtsverkehr auf die Benutzung von Kondomen zu verzichten. Letzteres wurde gegen Assange gewendet, um ihm eine Vergewaltigung anlasten zu können.Was angeblich Frauen schützen soll, erweist sich in Wirklichkeit als verschärfte staatliche Regulierung von Sexualität mittels Schaffung rechtlicher Grauzonen. So hat sich die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigung in der Zeit von 1975 bis 2009 in Schweden verachtfacht, die Zahl der Verurteilungen aber nur verdoppelt (vgl. Süddeutsche Zeitung, 09.12.2010). Dieses Missverhältnis zeigt, dass das rechtliche Instrumentarium vor allem eine gesellschaftlich disziplinierende Funktion hat. Mit seiner religiös motivierten und feministisch verbrämten Sexual-, Lust- und Prostitutionsfeindlichkeit ebnet die schwedische Politik einer neuen Keuschheit den Weg und ist für Instrumentalisierung anfällig.Das zeigen die an der Affäre Assange beteiligten Personen. Das angebliche Vergewaltigungsopfer Anna Ardin (31) ist Sprecherin der „Bruderschafts-Bewegung“, einer christlich-religiösen Gruppierung innerhalb der schwedischen Sozialdemokratie. Dass sie als ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Studentengewerkschaft an der Uni Uppsala und landesweit bekannte „Feministin“ wegen ungeklärter Fragen des Kondomgebrauchs zur Polizei geht, mag glauben, wer will. Der Anwalt beider Frauen, Claes Borgström, ist in Schweden bekannt für seine Forderung nach Anerkennung einer „kollektiven Männerschuld“ für Gewalt an Frauen und hat 2006 als Schwedens Gleichberechtigungs-Ombudsmann wegen angeblich 40.000 Zwangsprostituierten zum Boykott der damaligen Fußball-WM in Deutschland aufgerufen. Die zuständige Oberstaatsanwältin Ny ist bekannt wegen einer Reihe hexenjagdähnlicher Fälle sowie ihren Vorschlag, Männer vorsorglich einzusperren, die von Frauen der Gewalttätigkeit beschuldigt worden sind.FazitAngesichts der Vorgänge um Wikileaks-Gründer Assange kann man sich lebhaft vorstellen, zu welchen Tollheiten eine Kondompflicht in Deutschland führen würde, sollte diese im Zuge einer Konzessionierung der Bordelle zunächst im Bereich ‚Prostitution‘ und anschließend in modifizierter Weise vielleicht generell eingeführt werden. Die unter solchen Bedingungen sicherlich zahlreich Angeschuldigten würden eines nicht haben: den (wenn auch begrenzten) Schutz der Öffentlichkeit, den Julian Assange für sich in Anspruch nehmen kann.Keine Kondompflicht, kein staatlicher Zwang zur Einigung über den Kondomgebrauch bei Sex!

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