Ein starkes Signal: Spendenziel erreicht!

Doña Carmen e.V. dankt allen, die für die Verfassungsbeschwerde gespendet haben!

Mehr als 170 Spender/innen haben mit insgesamt 186 Einzelspenden dazu beigetragen, dass Doña Carmen e.V. Anfang Juli 2017 das Ziel erreicht hat, die Kosten der Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ zu stemmen.

In einer 10-monatigen Spendenkampagne ist es gelungen, alle Kosten im Zusammenhang der Verfassungsbeschwerde aufzubringen, ohne dass wir auf Restkosten sitzenbleiben. Insbesondere der Endspurt mit 49 Spenden im Monat Juni 2017 hat entscheidend dazu beigetragen, das gesteckte Ziel zu erreichen.

Doña Carmen e.V. dankt allen Spender/innen für das Vertrauen, das sie uns über die lange Zeit entgegengebracht haben. Wir wissen das sehr zu schätzen! Wir danken allen: denen mit einer kleinen Spende genauso wie denen mit einer größeren Spende. Jede einzelne finanzielle Unterstützung hat zu unserem gemeinsamen Erfolg beigetragen und uns ermutigt, den Weg des juristischen Kampfs gegen das Prostituierten-Schandgesetz der Bundesregierung unbeirrt weiterzugehen. Wir hoffen nun, dass der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe der gewünschte juristische Erfolg zuteilwird, der für die Verteidigung des Rechts auf Prostitution dringend notwendig ist.

Die insgesamt 186 Einzelspenden für die Verfassungsbeschwerde setzen sich wie folgt zusammen: 46 Spenden von Frauen, 115 Spenden von Männern, 9 Spenden von Paaren, 2 Spenden von gesellschaftlichen Organisationen und 14 Spenden von (betroffenen) Firmen.

Die Zusammensetzung der Spenden – sowohl der Zahl wie auch dem Spendenvolumen nach – macht deutlich, dass die Rede von Doña Carmen als einer von Bordellbetreibern finanzierten Lobbyorganisation nichts anderes als heiße Luft, als eine interessiert verbreitete Desinformation ist.

Mit dem heutigen Tag beenden wir die Spendenkampagne für die Verfassungsbeschwerde.

Gleichwohl benötigen wir nach wie vor finanzielle Unterstützung. Denn wir sind der festen Überzeugung, dass eine Verfassungsbeschwerde für sich genommen keine Garantie dafür ist, dass das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ auch tatsächlich zu Fall kommt. Notwendig sind weiterhin begleitende politische Aktionen, Versammlungen der Betroffenen, das Erstellen von Info-Broschüren und Flyern sowie eine insgesamt starke Öffentlichkeitsarbeit. Dafür wird sich Doña Carmen auch weiterhin engagieren.

Spenden für diese Arbeit nehmen wir gerne entgegen auf unserem regulären Spendenkonto:

Spendenkonto Doña Carmen e.V.
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE 68 5005 0201 0000 4661 66
BIC:  HELADEF 1822

Doña Carmen finanziert sich ausschließlich über Spenden. Jede Spende ist willkommen. Helfen Sie mit! Werden sie beispielsweise Doña-Carmen-Fördermitglied mit einem jährlichen Spendenbetrag von 120 Euro bzw. 10 Euro monatlich.

Die Verfassungsbeschwerde ist geschafft – der Kampf gegen das Prostituierten-Schandgesetz geht weiter! Nach wie vor gilt:
Einen Finger kann man brechen.
Fünf Finger sind eine Faust!