In einem ‚Offenen Brief‘ an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig kritisiert Doña Carmen e.V. die vom Bundesfamilienministerium organisierte Anhörung vom 12. Juni 2014 in Sachen ‚Prostitutionsreglementierung‘ als eine Farce.
Mittlerweile bekannt gewordene Rahmenbedingungen besagter Anhörung
verdeutlichen, dass es lediglich darum ging, Vorabfestlegung des Ministeriums nachträglich abzusegnen. Nicht um das Pro und Contra hinsichtlich der zentralen Frage der Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten, sondern nur um deren „Ausgestaltung“ ging es.
Befragte wurden damit degradiert zu Statisten und Claqueuren. „So verkommen Anhörungen zum Mittel der Akklamation – sinnfälliger Ausdruck eines abgehobenen Politikbetriebs, der sich anschickt, den Parlamentarismus von innen auszuhöhlen und Politikverdrossenheit Vorschub zu leisten“, heißt es in dem ‚Offenen Brief‘ von Doña Carmen e.V.
Über die Hälfte, nämlich einundzwanzig der vierzig zur Anhörung geladenen Organisationen und Gremien, trat nach Recherchen von Doña Carmen bereits vor der Anhörung öffentlich für die von der Bundesregierung favorisierte zentrale Forderung einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ ein. Die Auswahl der Angehörten war in erster Linie darauf angelegt, ein mehrheitliches Votum „pro Erlaubnispflicht“ für Prostitutionsstätten zu Wege zu bringen.
Als „besondere Schande“ wird kritisiert, dass Vertreter/innen einer unabhängigen Wissenschaft bei der Anhörung des Ministeriums überhaupt nicht zugegen waren – im Unterschied zur entsprechenden Anhörung im Vorfeld der Verabschiedung des rot-grünen Prostitutionsgesetzes im Jahre 2001, wo nahezu die Hälfte, nämlich sieben von fünfzehn angehörten Sachverständigen, Wissenschaftler/innen waren.
Berufsverbände der Sexarbeiter/innen seinen in der Pseudo-Anhörung lediglich in der Funktion als Feigenblatt präsent gewesen. Sexarbeiter/innen stünden schon jetzt als große Verliererinnen der geplanten gesetzlichen Neuordnung fest: Auf sie warten eine kleinteilige Überwachung, vermehrte Kontrollen, erleichterte Schließung von Prostitutionsstätten, Zwangsouting samt Auskunftsrecht und behördlicher Datenweitergabe.

