Pressemitteilung – Ein guter Tag für Sexarbeiter/innen: Schwarz-gelbe Bundesregierung scheitert mit verschärftem Prostitutionsgesetz im Bundesrat

Mit großer Genugtuung begrüßt Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrem „Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ heute im Bundesrat gescheitert ist.

Gescheitert nicht etwa an überzeugenden Argumenten der Oppositionsparteien, sondern an der eigenen Inkompetenz in Sachen Prostitutionsregulierung, an der eigenen Flickschusterei, mit der man kurz vor Ende der Legislaturperiode im Schweinsgalopp ein Anti-Prostitutionsgesetz durchs Parlament gepeitscht hat.

Damit ist auch der Versuch von CDU/CSU, sich im Wahlkampf auf Kosten von Sexarbeiter/innen in der Prostitution zu profilieren, verdienterweise kläglich gescheitert.

Sexarbeiter/innen in der Prostitution sind es leid, dass konservative Hardliner wie der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, durch  ständiges Verbreiten von Lügen wie der angeblichen Existenz eines „rechtsfreien Raums“ im Prostitutionsgewerbe sowie der angeblich „dramatischen Zunahme schwerer Straftaten“ versuchen, sich eine wohlfeile Legitimation zum Polizei-„Schutz“ von Prostituierten herbei zu schreiben.

„Wir wollen Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution schützen“, erklärte gestern die CDU-Frauenunion. Doch abgesehen davon, dass niemand ihren Schutz erbeten hat, war das von CDU/CSU/FDP vorgelegte und jetzt gescheiterte Gesetz nicht etwa ein erster Schritt in Richtung Schutz von Sexarbeiter/innen, sondern ein erster Schritt hin zur rundum-überwachten gläsernen Prostituierten. So ermöglicht § 38 Gewerbeordnung, den Schwarz-Gelb auf Prostitutionsstätten anwenden will, in Absatz 3 den Einstieg in die Totalregistrierung von Sexarbeiter/innen.

Sexarbeiter/innen brauchen mehr Rechte, nicht aber mehr Schutzbefugnisse der Polizei und schon gar nicht jederzeitige anlasslose Kontrollen, wie sie mit § 29 Gewerbeordnung für das Prostitutionsgewerbe allenthalben geplant sind.

Die aktuellen Bestrebungen von Sexarbeiter/innen gehen in eine ganz andere Richtung als die Pläne der sich ungefragt als ‚Retter‘ und ‚Beschützer‘ von Prostituierten aufspielenden etablierten Parteien:

  • Notwendig ist eine Entkriminalisierung von Prostitution durch die ersatzlose Streichung aller die Prostitution diskriminierenden Sonder-bestimmungen im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Polizeirecht.
  • Notwendig ist die Anerkennung selbständiger Prostitution als ‚freiberufliche Tätigkeit‘ im Gewerbe- Steuer- und Baurecht.
  • Und erforderlich für die angemessene Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist die gewerberechtliche Anerkennung von Prostitutionsstätten als „anzeigepflichtige Gewerbe“ nach § 14 Gewerbeordnung.

Eine Einstufung von Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige“ oder „konzessionspflichtige“ Gewerbe im Rahmen einer behördlichen oder polizeilichen Rundumüberwachung ist sachlich unangemessen und findet unter Sexarbeiter/innen weder Akzeptanz noch Verständnis.