PRESSEMITTEILUNG – Hessischer Sozialminister Klose (Die Grünen) gibt grünes Licht für institutionelle Diskriminierung von Sexarbeiter/innen

Yanki Pürsün, Mitglied der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, nahm die von Doña Carmen initiierte „Öffentliche Zivilgesellschaftliche Anhörung“ zum Thema ‚Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst‘ zum Anlass, am 28. Juni 2019 eine „Kleine Anfrage“ an den zuständigen Hessischen Minister für Soziales und Integration, Kai Klose (Bündnis 90 / Die Grünen), zu richten.

Am 29. Juli 2019 ließ das Sozialministerium und damit die Hessische Landesregierung diese Anfrage durch Staatssekretärin Anne Janz beantworten.

Hintergrund der Anfrage der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist die von Doña Carmen e.V. kritisierte Praxis der Gesundheitsämter in Marburg und Offenbach, die seit Juli 2017 obligatorische Gesundheitsberatung von Sexarbeiter/innen in die Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu legen. (vgl. https://www.donacarmen.de/so-kann-man-mit-menchen-nicht-umgehen-oeffentliche-zivilgesellschaftliche-anhoerung-zur-frage/)

Diese diskriminierende Praxis der beiden hessischen Kommunen – in Marburg verantwortet von Landrätin Fründt (SPD), in Offenbach von Sozialdezernentin Groß (Die Grünen) – toppt das ohnehin schon ausgesprochen repressive Prostituiertenschutzgesetz.

Damit aber haben die Grünen in der Hessischen Landesregierung offenbar keine Probleme. So positionierte sich das Hessische Sozialministerium in dieser Angelegenheit jetzt wie folgt:

  „Durch § 10 Abs. 1 Satz 1 hat der Bundesgesetzgeber angeordnet, dass die gesundheitliche Beratung durch eine für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde erfolgt. In Hessen sind dies gem. § 3 Abs. 1 HGöGD die Gesundheitsämter. Wie die in Hessen kommunalisierten Gesundheitsämter die  Beratung organisatorisch durchführen, liegt in der Verantwortung des  jeweiligen Gesundheitsamtes…… Die „Fachberatung Psychosoziale Gesundheit“   bzw. der „Sozialpsychiatrische Dienst“ sind Abteilungen der Gesundheitsämter. Die Durchführung der Gesundheitsberatung entspricht demnach dem Gesetz und ist von der Landesregierung nicht zu kritisieren.“

(Antwort des Ministers für Soziales und Integration auf die Kleine Anfrage 20/888 von Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 28.06.2019, S. 4 – 29. Juli 2019, siehe pdf unten)

Das ist die bemerkenswerte politische Positionierung einer Person, die von 2013 bis 2019 Vorsitzender der Hessischen Grünen und von Okt. 2017 bis Januar 2019 im Kabinett Bouffier immerhin Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung (!) war.

Nunmehr im ministerialen Format agierend, sieht Herr Klose weder im Prostituiertenschutzgesetz als solchem noch in der speziellen Praxis der Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes für die regelmäßigen Zwangsberatungen von Sexarbeiter/innen irgendein Problem. Es handelt sich dabei – so die Einlassung seiner Staatssekretärin – offenbar nur um eine Regelung rein organisatorischer Art, die zudem mit den gesetzlichen Vorgaben konform gehe.

Diesem beschränkten Blickwinkel ist deutlich zu widersprechen.

Wir empfehlen dem frisch gebackenen Hessischen Minister des Sozialen und seiner Staatssekretärin einen Blick in § 7 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Leider ‚vergaß‘ die Staatssekretärin in ihrer Antwort auf diesen Passus hinzuweisen, obwohl er doch die Aufgabe des „Sozialpsychiatrischen Dienstes“ in Hessen ziemlich eindeutig definiert. Der entsprechende Passus lautet:

  § 7 (3)
„Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen mit psychischen Krankheiten, Abhängigkeitserkrankungen und seelischen und geistigen Behinderungen sowie hiervon bedrohte Menschen und deren Angehörige mit der Bereitstellung  eines Beratungs- und Betreuungsangebotes durch einen sozialpsychiatrischen Dienst   sowie durch die Vermittlung weitergehender spezifischer Hilfen.“

Für jeden Viertklässler ist einsichtig, dass eine Abteilung des Gesundheitsamtes, die auf Grundlage des § 7 Abs. 3 HGöGD Dienstleistungen für psychisch Kranke anbietet, schon aus sachlichen Erwägungen die falsche Adresse für eine Regel-Beratung von Sexarbeiter/innen ist. Ansonsten würde sich ja anbieten, auch die obligatorische amtsärztliche Begutachtung von Lehramts-Referendaren und Beamtenanwärtern dem Sozialpsychiatrischen Dienst anzuvertrauen…

Auch aus § 5 PsychKHG („Ambulante Hilfen des Sozialpsychiatrischen Dienstes“) ergibt sich, dass die Einladung durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst nur dann erfolgen darf, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass eine Person „infolge ihrer psychischen Störung ihr Leben, ihre Gesundheit oder das Leben, die Gesundheit oder andere besonders bedeutende Rechtsgüter Anderer erheblich gefährdet“. Dass dies auf Sexarbeiter/innen zutrifft, hat das Hessische Sozialministerium jedenfalls bislang noch nicht schlüssig darlegen können.

Aber vielleicht sind diese gesetzlichen Grundlagen für Herrn Minister Klose ja nicht so maßgebend.

Das Hessische Sozialministerium sieht sich aber immerhin in Übereinstimmung mit § 10 ProstSchG, wonach eine für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde, in der Regel das Gesundheitsamt, für die gesundheitlichen Zwangsberatungen von Sexarbeiter/innen zuständig sein solle. Die organisatorische Durchführung läge – so die Staatssekretärin – „in der Verantwortung des jeweiligen Gesundheitsamtes“, könne also prinzipiell auch bei der Abteilung „Sozialpsychiatrischer Dienst“ liegen.

Auch hierbei hat man das Prostituiertenschutzgesetz ganz offenbar nur recht schludrig überflogen.

Richtig ist: Die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiter/innen nach § 10 ProstSchG hat in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes zu erfolgen. Die Ausführungen des Gesetzgebers zu § 9 ProstSchG („Maßnahmen bei Beratungsbedarf“) schließen allerdings eine regelhafte Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes oder sonstige „psychosoziale Beratungsangebote“ aus.

Denn die „Einschaltung eines sozialpsychiatrischen Dienstes“ im Zusammenhang der Beratung von Prostituierten ist im ProstSchG nur für eine sehr spezielle Fallkonstellation vorgesehen: nämlich ausschließlich im Fall von Personen unter 21 Jahren, die durch Dritte zur Aufnahme und Fortsetzung der Prostitution gebracht werden und bei denen Behörden erkennbare Anhaltspunkte haben, dass „etwas nicht stimmt“.

Leider ‚übersieht‘ die hessische Staatssekretärin diese Klarstellung in der Begründung zu § 9 ProstSchG (vgl. Bundestags-Drucksache 18/8556, S. 72). Daraus aber ergibt sich im Umkehrschluss, dass die regelhafte Beratung durch einen „Sozialpsychiatrischen Dienst“ vom Prostituiertenschutzgesetz jedenfalls nicht abgedeckt ist.

Angesichts der offenkundig selektiven Interpretation gesetzlicher Vorgaben durch das Hessische Sozialministerium kann es nicht weiter verwundern, dass man für Praktiken der institutionellen Diskriminierung von Sexarbeiter/innen grünes Licht gibt und sich den tatsächlichen Problemen von Sexarbeiter/innen gegenüber ignorant verhält.

Diese Ignoranz des Sozialministeriums hat System. So heißt es in der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion weiter:

„Der Landesregierung ist keine Kritik von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen bekannt.“ (S. 4)

Ein Blick auf die Website von Doña Carmen e.V. hätte das Sozialministerium eines Besseren belehrt. Dort findet man kritische Stellungnahmen von Ärzten, Mitarbeiter/innen von Gesundheitsämtern oder beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (vgl. https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Statements.pdf). Aber vielleicht ist das ja für das Hessische Sozialministerium alles Pillepalle.

Zu gerne möchte man seitens des Sozialministeriums den Eindruck erwecken, es handele sich bei der Auseinandersetzung um die gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen in der Regie des Sozialpsychiatrischen Dienstes nur um eine isolierte Position von Doña Carmen, die man damit übergehen kann. Angeblich seien „die Gesundheitsämter in Marburg, Hofheim und Offenbach in verschiedenen offenen Briefen von Doña Carmen angegriffen“ (S. 3) worden. Das mit Hofheim stimmt nicht, und die Sozialdezernentin in Offenbach hat sich für die Kritik von Doña Carmen ausdrücklich bedankt.

Es ist also ganz offensichtlich nicht Doña Carmen, sondern das Hessische Sozialministerium, das einen Knick in der Optik hat, wenn eine sachlich begründete und legitime Kritik flugs in einen „Angriff“ umgedeutet wird.

Fazit: Die Antwort des Hessischen Sozialministeriums auf die „Kleine Anfrage 20/888“ des FDP-Abgeordneten Yanki Pürsün ist ein Armutszeugnis für einen grünen Sozialminister und ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung von Sexarbeiter/innen im Namen des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes.

Doña Carmen e.V. fordert die Hessische Landesregierung und die Fraktionen im Hessischen Landtag auf, die illegalen Praktiken in den Gesundheitsämtern von Marburg und Offenbach endlich abzustellen, wenn die Verantwortlichen vor Ort dazu nicht fähig oder in der Lage sind!

KLEINE ANFRAGE 20-888 Yanki Pürsün 28.06.2019-1