Pressemitteilung – „Offener Brief“ an Abgeordnete des Hessischen Landtags:

Frankfurt, den 06.10.2011

Für eine rechtsstaatskonforme Besteuerung von Frauen in der Prostitution

In einem „Offenen Brief“ an die Abgeordneten des Hessischen Landtags fordert Doña Carmen e.V. , das in Hessen gegenüber Frauen in der Prostitution praktizierte Sonder-besteuerungsverfahren – täglich 25 € Steuervorauszahlung – einzustellen und den zugrunde liegenden Erlass des Finanzministeriums vom 9. Juli 2008 außer Kraft zu setzen.

Doña Carmen kritisiert insbesondere Darlegungen von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU) gegenüber dem Haushaltsausschuss des Landtags. Der Finanzminister habe versucht, mit unhaltbaren und völlig abwegigen Begründungen den von der Landesregierung praktizierten Rechtsbruch zu vertuschen. Sämtliche Anläufe, diesem Sonderbesteuerungs-verfahren nachträglich eine Rechtsgrundlage zu attestieren, sieht Doña Carmen als gescheitert an: Die CDU offeriert momentan fünf unterschiedliche „Rechtsgrundlagen“, ohne sich für eine entscheiden zu können – ein Offenbarungseid.

Tatsächlich ist die als ‚Düsseldorfer Verfahren‘ bekannte Praxis der Sonderbesteuerung gegenüber Prostituierten ein weder rechtlich noch gesetzlich gestützter, somit ein verfassungswidriger Akt der Eigenermächtigung der politischen Exekutive. Neun von 16 Bundesländern weigern sich, diesen Rechtsbruch zu verantworten und ein derartiges Verfahren einzuführen, das aus dem Jahr 1966 stammt – aus Zeiten, als die rechtliche Diskriminierung von Frauen in der Prostitution noch salonfähig war.

GRÜNE, SPD und LINKE im Landtag stufen das Verfahren mittlerweile als rechtswidrig ein, die FDP hält mit „viel Bauchschmerzen“ (noch) daran fest. Nur die hessische CDU gibt sich von dessen Rechtsstaatlichkeit überzeugt und überträgt ausgerechnet Bordellbetreibern (!) die hoheitliche Aufgabe des Eintreibens der Steuern der Frauen, die sie Monate später – von niemandem kontrolliert – an die Steuerfahndung weiterleiten sollen.
Doña Carmen hält es für nicht nachvollziehbar, wenn der Innenminister der hessischen Landesregierung Bordellbetreiber in die Nähe eines „lupenreinen organisierten Verbrechens“ rückt, während der Finanzminister derselben Landesregierung diese parallel dazu mit originär hoheitlichen Aufgaben der Steuereintreibung betraut.

Die hessischen Landtagsabgeordneten – so Doña Carmen – sind parteiübergreifend aufgefordert, sich endlich für eine rechtsstaatskonforme steuerrechtliche Gleichbehandlung von Frauen in der Prostitution einzusetzen.