Corona-Verordnung: Maskenpflicht verfassungsgemäß – Kontaktnachverfolgung muss neu geregelt werden
….. Die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung (§ 3 der Corona-Verordnung) hat der Verfassungsgerichtshof dagegen für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift gilt jedoch bis zu einer Neuregelung durch den Landtag unter strengen Auflagen – längstens bis zum 30. November 2020 – fort.
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