Corona-Verordnungen und Prostitutionsgewerbe

(UPDATE  15. Februar 2021)

Nachfolgend dokumentiert Doña Carmen e.V. die aktuell geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit in den einschlägigen Corona-Verordnungen der Bundesländer.

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02 Corona & Prostitution UPDATE 15.02.2021

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„Appell an Vernunft und Augenmaß“

Am 5. Dezember 2020 veröffentlichte die ‚taz‘ von Doña Carmen e.V., rund fünfzig Sexarbeiter/innen sowie einigen Etablissements des Prostitutionsgewerbes unterzeichneten „Appell an Vernunft und Augenmaß“.

 

„Appell an Vernunft und Augenmaß“ TAZ 05.12.2020

Appell – taz

Der Aufruf richtet sich an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern und fordert den in Corona-Zeiten keineswegs mehr selbstverständlichen Respekt gegenüber dem Recht auf Sexarbeit.

„„Appell an Vernunft und Augenmaß““ weiterlesen

Pressemitteilung: „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“:

Ein herber Schlag gegen Prostitutionsmigrantinnen!

Mit dem kurz vor der Verabschiedung stehenden „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ setzt die regierende CDU/CSU/SPD-Koalition auf lupenreinen Nationalismus und den weiteren Abbau demokratischer Rechte.

Insbesondere die Neueinfügung eines § 28a IfSG („Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“) sowie die Änderung des § 36 IfSG („Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung“) sind in hohem Maße besorgniserregend. „Pressemitteilung: „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“:“ weiterlesen

Pressemitteilung – Gericht kippt endlich Bordellverbot in Baden-Württemberg:

Lockdown fällt –
Einschränkung der Grundrechte bleibt!

Am 6. Oktober 2020 hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einer unanfechtbaren Entscheidung (Az. 1 S 1871/20) gegen den erklärten Willen der baden-württembergische Landesregierung die Aufhebung des seit nunmehr sieben Monaten dort geltenden Totalverbots von Prostitutionsstätten verfügt. Diese sollen nun ab dem 12. Oktober 2020 wieder öffnen dürfen.

Foto: Andreas Arnold, DPA

Das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht sieht in der Aufrechterhaltung des Bordell-Lockdowns eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufsausübung in der Prostitution. „Pressemitteilung – Gericht kippt endlich Bordellverbot in Baden-Württemberg:“ weiterlesen