Nach Informationen, die dem Verein Doña Carmen e.V. vorliegen, wird die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiter/innen nach § 10 ProstSchG beim Gesundheitsamt des Kreises Marburg-Biedenkopf in der Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘ durchgeführt.
Nach § 7 Abs. 3 HGÖGD aber richten „Pressemitteilung – Keine gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen in der Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘!“ weiterlesen