Betreff: FR-Artikel „Sozialarbeit im Bordell gefordert“ vom 26.07.2019
An
Redaktion Frankfurter Rundschau
Mainzer Landstraße 205
60326 Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im o. g. FR-Artikel findet sich eine den Tatsachen nicht entsprechende und in Bezug auf Doña Carmen rufschädigende Aussage.
Aus diesen Gründen verlangen wir eine Gegendarstellung.
Die betreffende Passage lautet:
„Der Verein Dona Carmen reichte zusammen mit einem Dutzend Bordellbetreibern und einigen Freiern im Juni 2017 eine Verfassungsbeschwerde ein.“
Die Passage unterstellt wahrheitswidrig, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz nur Interessen von Männern, insbesondere die von Bordellbetreibern, und Doña Carmen nicht die Interessen von Sexarbeiterinnen vertritt.
Richtig ist vielmehr:
„Die vom Verein Doña Carmen initiierte Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz wurde von insgesamt 25 Kläger/innen getragen. Davon waren 18 Sexarbeiterinnen, 3 Freier und 4 Bordellbetreiber/innen, von denen 3 Frauen und einer ein Mann war. 21 Klägerinnen waren mithin weiblich bzw. transsexuell.“
Für eine der Objektivität verpflichteten Presseberichterstattung wäre es u.E. angemessen darüber zu informieren, dass in dieser Angelegenheit eine Klage wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention vor dem EuGH anhängig ist.
Sollte eine Gegendarstellung in der FR unterbleiben, wird sich Doña Carmen e.V. Weitere Schritte vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Juanita Henning
Vorstand Doña Carmen e.V.

