Am Tag X nach Karlsruhe! Frankfurter Meeting gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“

Am 1. Juni 2018 berief Doña Carmen e.V. ein „Frankfurter Meeting Prostitution“ ein, um im Vorfeld des ‚Internationalen Hurentags‘ über aktuelle Fragen der bundesdeutschen Prostitutionspolitik zu beraten.

Rund 40 Sexarbeiter und Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben kamen zusammen und votierten dafür, am Tag X der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“gemeinsam in Karlsruhe Flagge zu zeigen für die Rechte von Sexarbeiter/innen und für rechtliche Gleichbehandlung der im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen mit anderen Gewerben. Dona Carmen e.V. wurde gebeten, in diesem Sinne zum gegebenen Zeitpunkt aktiv zu werden und nach Karlsruhe zu mobilisieren.

Fraences Funk, eine der Sexarbeiter/innen, die die Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz mitunterzeichnet hat, machte in einem einleitenden Statement noch einmal deutlich, dass man auf die Einreichung der Verfassungsbeschwerde durchaus stolz sein könne. Schließlich sei es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass Sexarbeiter/innen das oberste deutsche Gericht angerufen haben. Es gäbe eine Reihe von Anzeichen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Jahr von Karlsruhe verhandelt und entschieden werde. Darauf sollte man sich einstellen.

Gerhard Walentowitz, Vorstandsmitglied von Doña Carmen e.V., zog eine Zwischenbilanz zu einem Jahr Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes sowohl im Hinblick der Folgen für Prostitutionsgewerbe wie auch im Hinblick auf die Folgen für Sexarbeiter/innen. Das Fazit der bisherigen Umsetzung sei verheerend. Man müsse vor dem Hintergrund der nur umrisshaft bekannt werdenden Fakten von einem Bordellsterben als auch von einer erheblichen Illegalisierung bei Sexarbeiter/innen ausgehen. Eine Beteiligung an der Umsetzung des Gesetzes sei daher nicht minder schändlich wie das Gesetz selbst und verbiete sich. (Der Vortrag wird in Kürze auf der Website von Doña Carmen veröffentlicht.)

Prof. Dr. Thomas Zacher (Köln) befasste sich ausgehend von den Erfahrungen mit vielen Mandanten mit dem Umgang von Betroffenen und Behörden mit dem Thema der Anrechnung von Umsatzsteuer. Fragen, die immer wieder eine Rolle spielen, wie etwa die Bewerbung in Medien und im Internet, die Gestaltung von Preislisten für sexuelle Dienstleistungen, der Umgang mit Wahrnehmungen der Kunden im Hinblick auf das Gesamtangebot von Prostitutionsetablissements, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs etc. etc. – das waren nur einige der praktischen Fragen, die auf dem Meeting Gegenstand einer lebhaften Debatte waren.
Hier der Vortrag von Prof. Dr. Thomas Zacher:
Umsatzsteuer im Prostitutionsgewerbe

Sie verdeutlichten, wie wichtig die Frage der Professionalisierung im Prostitutionsgewerbe ist und wie wichtig es ist, nicht erst bis zur Betriebsprüfung oder Razzia zuzuwarten, wo das Kind meist bereits in den Brunnen gefallen ist.

RA Meinhard Starostik (Berlin) und Prof. Monika Frommelt (Kiel) konnten krankheits- bzw. verletzungsbedingt an dem „Frankfurter Meeting Prostitution“ leider nicht teilnehmen, was von den Anwesenden sehr bedauert wurde.

Gleichwohl zeigte sich, dass solche Treffen zwecks Vernetzung des Widerstands gegen das Prostituiertenschutzgesetz mehr als notwendig sind. Bleibt zu hoffen, dass der in jeder Hinsicht berechtigte Widerstand gegen dieses Schandgesetz sich verbreitert und organisatorische Gestalt annimmt. Denn die Zukunft der Sexarbeit und des Prostitutionsgewerbes liegt allemal jenseits dieses Gesetzes, dass es rechtlich wie politisch zu bekämpfen gilt.