Kondomzwang bei Prostitution?

21 Einwände von Doña Carmen e.V.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist im Begriff, die gesetzlichen Voraus-setzungen für eine repressive Neu-Reglementierung des Prostitutionsgewerbes zu schaffen. Mit einem Bündel von Maßnahmen – allen voran die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, die Registrierungspflicht für Sexarbeiter/innen und die Möglichkeit jederzeitiger  anlassloser und verdachtsunabhängiger Kontrollen – zielt man darauf ab, das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Berufsausübung für Sexarbeiter/innen empfindlich einzuschränken. Teil dieser Neu-Reglementierung von Prostitution ist eine „Kondompflicht“ für Prostitutionskunden.  Weiterlesen:   21 EINWÄNDE GEGEN KONDOMZWANG-1

Rede: Prostitutionsgesetzgebung und Große Koalition – Herausforderungen für die Sexarbeiter-Bewegung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,

das in Kürze auf uns zukommende „Prostituiertenschutzgesetz“ ist ein
klassischer Fall von Etikettenschwindel. Versprochen wird: „Stärkung
der Selbstbestimmung“, „mehr Schutz“ und „mehr Rechtssicherheit“ in
der Sexarbeit. Doch das Gesetz verkehrt diese schön klingenden
Grundsätze in ihr genaues Gegenteil. Weiterlesen: Rede Henning zu Menschenhandel.pdf

Die Erlaubnispflicht für Betriebe im Prostitutionsgewerbe

Was kommt auf das Gewerbe zu? Was sind die Folgen?
Ein kurzer Überblick von Doña Carmen e.V.

Frankfurt/Main – Februar 2015

1. Was bringt das geplante neue Gesetz zur Prostitution?

Die Bundesregierung ist dabei, ein neues Prostitutionsgesetz zu erarbeiten. CDU/CSU und SPD haben sich Anfang Februar 2015 auf die Grundzüge des neuen Gesetzes geeinigt. Danach soll die Reglementierung der Prostitution künftig auf folgendenMERKBLATT ERLAUBNISPFLICHT-KU

AUFRUF